„Es ist halt schon einiges passiert“, stellte der Staatsanwalt bei einer Verhandlung in Cham gegen einen 20-jährigen Auszubildenden wegen des Erschleichens von Leistungen fest. Eigentlich wäre die begangene Tat nicht besonders schwerwiegend gewesen, gerade mal zwei Euro betrug der „erschlichene“ Wert. Doch es war etwas komplizierter.