Rechtsserie
Blackbox, Bußgeld, Reifen: Diese Änderungen erwarten Autofahrer in 2024

07.01.2024 | Stand 10.01.2024, 6:11 Uhr

Ab Oktober 2024 dürfen Reifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr verwendet werden. Es dürfen dann nur noch Winterreifen und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol zeigen (Berg und Schneeflocke). Foto: Jan-Peter Kasper/dpa

Von Benedikt Kuchenreuter

Im Jahr 2024 werden sich für Autofahrer Änderungen ergeben. Diese sollen im Folgenden dargestellt werden.



Die EU will die Verkehrssicherheit erhöhen und hat daher eine Führerscheinreform geplant. Geplant war zunächst, dass sich Personen ab 70 Jahren einem regelmäßigen Gesundheitscheck unterziehen müssen. Nach dem aktuellen Entwurf wird ein genereller Gesundheitscheck für alle Führerscheinbesitzer empfohlen. Da dieses Verfahren noch nicht beendet ist, kann derzeit noch nicht über eine endgültige Regelung berichtet werden. Deutschland hat sich jedoch bereits öfters gegen schärfere Vorschriften ausgesprochen.

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Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung bald verboten



Auch beim Thema Reifen wird im Jahr 2024 eine Regeländerung greifen. Ab Oktober 2024 dürfen Reifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr verwendet werden. Es dürfen dann nur noch Winterreifen und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol zeigen (Berg und Schneeflocke). Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sondern nur eine situative Winterreifenpflicht. Dies bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Glatteis, Reifglätte etc.) ab Oktober 2024 nur noch Winterreifen gefahren werden dürfen, die das Alpine-Symbol zeigen. Bei Verstößen hiergegen drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro.

Bußgeld in Schweiz leichter einzutreiben



Für Fahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t), die ab Juli 2024 neu zugelassen werden, ist eine Blackbox Pflicht. Hierbei handelt es sich um ein Gerät, das Daten aufzeichnet und wie die Blackbox bei Flugzeugen ausgewertet werden kann. Dieser Event Data Recorder speichert die Daten jedoch nur bei einem Unfall ab; die Speicherung geschieht über eine relativ kurze Zeitspanne, nämlich fünf Sekunden vor dem Unfall und 300 Millisekunden nach dem Unfall. Diese Daten können dann für die Unfallrekonstruktion und auch für die Fahrzeugsicherheit herangezogen werden.

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Im Jahr 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Der genaue Termin hierfür steht noch nicht fest. Dieser Polizeivertrag hat zur Folge, dass das Schweizer Bußgeld in Deutschland bzw. das deutsche Bußgeld in der Schweiz leichter eingetrieben werden kann. Wenn also deutsche Autofahrer in der Schweiz geblitzt werden, können diese nunmehr einfacher zur Kasse gebeten werden. Eine gegenseitige Vollstreckung geschieht jedoch nur dann, wenn das Bußgeld die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigt.

Italien greift gegen Alkohol am Steuer härter durch



Auch im europäischen Ausland, nämlich Österreich und Italien, werden sich Änderungen ergeben. In Österreich tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese Regelung ist der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei. So besteht zukünftig in Österreich die Möglichkeit, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären. Dies hat zur Folge, dass man das Fahrzeug nicht wieder zurückerhält.
Auch Italien plant deutlich höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße. Vor allem Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter bestraft werden; für Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer werden künftig Bußgelder in Höhe von 422 Euro und 1697 Euro fällig. Auch Parkverstöße will Italien härter bestrafen.