Rechtsserie Cham
Das Ende der Zettelwirtschaft: Expertin Nicole Bräu klärt über E-Rezept und eAU auf

04.02.2024 | Stand 04.02.2024, 17:14 Uhr

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen, zum Beispiel über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Foto: Fabian Sommer/dpa

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat die Verbesserung der Patientenversorgung zum Ziel. Wichtige Bestandteile sind das Elektronische Rezepte sowie die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Chamer Expertin Nicole Bräu klärt auf.



Das Elektronische Rezept (E-Rezept): Seit Sommer 2023 lässt sich das E-Rezept bundesweit in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern für die Verordnung von Arzneimitteln nutzen. Die verpflichtende Nutzung wurde zum 1. Januar 2024 eingeführt. Das E-Rezept ersetzt das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auch privat Versicherte sollen künftig E-Rezepte nutzen können. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen: über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App der Gematik oder einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code.

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Einlösen mit der eGK: Die eGK lässt sich im Kartenterminal der Apotheke einstecken. Dort wird sie automatisch auf Echtheit geprüft. Eine PIN-Eingabe ist nicht nötig. Die Apotheke ruft dann die offenen Rezepte des Versicherten vom zentralen E-Rezept-Server ab und händigt dem Versicherten die verschriebenen Medikamente aus.

Einlösen mit der App: Die E-Rezept-App lädt der Versicherte aus einem App-Store oder direkt bei der Gematik auf sein Smartphone herunter. Außerdem benötigt der Nutzer die eGK mit NFC-Funktion für einen kontaktlosen Datenaustausch sowie eine PIN der eigenen Krankenversicherung. Um sich in die App einzuloggen, legitimiert sich der Versicherte mit der 6-stelligen CAN-Nummer (oben links auf der eGK) und der PIN (genauso wie bei der ePA).
Die Arztpraxis erstellt ein E-Rezept und lädt dieses verschlüsselt auf einen E-Rezept Server. Über das Praxisverwaltungssystem wird das E-Rezept-Token (Token: Zeichenfolge, die etwas eindeutig kennzeichnet), also der digitale Schlüssel des E-Rezepts, in die App des Versicherten übertragen. Die Apotheke liest den E-Rezept Token aus und händigt das Medikament an den Versicherten aus.

Einlösen mit Papierausdruck und Rezept-Code: Den Code bekommt der Versicherte in der Arztpraxis. Die Apotheke scannt den Rezept-Code ab und der Versicherte erhält seine Medikamente. Das E-Rezept soll die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken beenden und langfristig Zeit und Wege für die Versicherten sparen. Bei der E-Rezept App hat der Versicherte die Möglichkeit, das Rezept bei seiner Apotheke online einzulösen und, falls die Apotheke einen Lieferdienst hat, es sich direkt von dort liefern zu lassen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Arztpraxis übermittelt den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem meldet die Arztpraxis, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt. Auch Krankenhäuser nehmen an dem Verfahren teil. Nicht beteiligt an dem Verfahren sind zurzeit Privatärzte in Deutschland und Ärzte und Zahnärzte im Ausland. Es ist geplant, die eAU im Laufe des Jahres 2023 in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Die eAU gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte. Sie gilt nicht für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Minijobber in Privathaushalten und auch für kranke Kinder von Arbeitnehmern gilt weiterhin die AU in Papierform. Versicherte haben weiterhin den Anspruch auf einen Ausdruck der eAU für ihre eigenen Unterlagen.