Ortsabrundung erneut diskutiert
Gemeinderat Willmering beschließt Satzung für Bebauungsplan für Prienzing

30.01.2024 | Stand 30.01.2024, 5:00 Uhr

Viel Diskussionszeit nahmen die Änderung der Ortsabrundungssatzung Willmering und des Bebauungsplans für den Ortsteil Prienzing in Anspruch. Foto: Armin Weigl/dpa

Längere Zeit mit Diskussion nahm in dieser Gemeinderatssitzung erneut die Änderung der Ortsabrundungssatzung Willmering und des Bebauungsplans für den Ortsteil Prienzing in Anspruch.

In dieser Sitzung ging es um die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und letztendlich um eine Satzungsfassung. Größtenteils handelte es sich um Marginalien, die in Abwägungsvorschlägen seitens der Gemeinde eingearbeitet wurden.

Erschließung nicht gesichert

Das Landratsamt Cham, Sachgebiet Erschließungsbeiträge, stellte fest, dass die einbezogene Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 244 der Gemarkung Willmering nicht an einer öffentlichen Straße liegt und die Erschließung vorerst nicht gesichert ist. Deshalb erfolgt eine Festsetzung mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten. Es wurde darauf hingewiesen, dass für eine Erschließung eine Verlängerung der bestehenden Anliegerstraße erforderlich ist und Erschließungsbeiträge für die Anlieger anfallen können.

An dieser Stelle bemerkte Geschäftsleiter Christian Wingenfeld, dass die Anliegerstraße bisher eigentlich nur staubfrei gestaltet wurde. Anlieger könnten den Ausbau der Straße fordern: Dies wäre aber eine Ersterschließung und dann kämen 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger und 10 Prozent auf die Gemeinde zu.

1300 Euro Spenden in 2023



Zwei Anlieger waren auch zur Sitzung gekommen und bezogen sich in Wortmeldungen auf die schon bisher bemängelten Punkte. Gemeinderat Erich Vogl versuchte, auf die Einwände einzugehen. Er bestätigte der Gemeinde die Planungshoheit und erläuterte, dass eine Kommune in ihrem Bereich entsprechend den staatlichen Vorgaben einen breiten Handlungsspielraum hat. Vogl meinte dazu: „Es gibt keinen Paragraphen, der der Gemeinde verbieten würde, so zu handeln, wie sie es jetzt macht.“ Er versuchte, das auch an konkreten Beispielen zu erläutern. Fazit: Die beiden Anlieger hätten mit ihren Forderungen keinen Anspruch auf Anerkennung.

Vogl erklärte auch explizit, was eine heranrückende Bebauung ist, und versicherte, dass eine private Abwendung dazu nicht möglich sei. Es könnte ja sonst jeder, der schon gebaut hat, eine weitere Bebauung unmöglich machen. Wingenfeld beantwortete noch weitere Fragen aus dem Gremium, dann kam es zum Beschluss einer Satzung.

Aufgehoben werden von der Gemeinde Willmering die Bebauungspläne „Prienzing“ von 1970 und 1984 als Satzung. Bürgermeister Hans Eichstetter informierte, dass die Gemeinde im Jahr 2023 insgesamt 1300 Euro an Spenden erhalten hat.

Wasserleitungen erneuert

Wingenfeld informierte über die geplante Sanierung des Wasserleitungsnetzes: Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe beabsichtigt im Zuge des Straßenausbaus die Sanierung der Versorgungsleitung im Bereich „Am Bahndamm, Bergstraße, Wiesenweg und Flurweg“. Die Neuverlegung wird im öffentlichen Straßengrund erfolgen. Aufgrund des Alters und des Zustands der Leitung ist der Bau erforderlich. Der Baubeginn ist in 2024 geplant.

fsh