Naturschutz in Treffelstein
Geplanter Mobilfunkmast: Geschützte Rote Waldameise muss vor Baubeginn umgesiedelt werden

28.10.2023 | Stand 28.10.2023, 11:00 Uhr

In unmittelbarer Nähe des geplanten Mobilfunkmasten in der Gemeinde Treffelstein befinden sich zwei Nester der Roten Waldameise. Diese müssen fachgerecht umgesiedelt werden vor Baubeginn. Foto: Symbolbild Patrick Pleul/dpa

Die Baugenehmigung für den Neubau eines 34 Meter hohen Schleuderbetonmastes mit einem sechs Meter hohen Aufsatzmast inklusive Outdoor-Technik auf Flurnummer 311, Gemarkung Treffelstein, und dem dazugehörigen Ergänzungsbescheid zur Baugenehmigung ist bei der Gemeinde eingegangen. Darüber informierte Bürgermeister Helmut Heumann in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Im Rahmen eines anhängigen Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Baugenehmigung wurde vom Kläger vorgebracht, dass sich die nach Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Rote Waldameise in unmittelbarer Nähe des Mobilfunkmastes auf dem Baugrundstück mit zwei Nestern angesiedelt habe.

Dies sei durch das Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamtes Cham bei einem Ortstermin bestätigt worden.

Baugenehmigung ergänzt

Aus diesem Grund hat die Baugenehmigung unter Nebenbestimmungen folgende Ergänzung erhalten: „Da sich auf dem Baugrundstück in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens zwei Nester der Roten Waldameise (Formica rufa) befinden, sind vor Beginn der Arbeiten bei geeigneter Witterung in den Monaten April/Mai durch qualifiziertes Fachpersonal diese an einen geeigneten Standort umzusiedeln. Mit zwei Gegenstimmen nahm der Gemeinderat Kenntnis.

Entsprechend dem Baugenehmigungsbescheid und dem darin geforderten und geprüften landschaftspflegerischen Begleitplan wurde der Gemeinde als zuständigem Eigentümer eine entsprechende Vereinbarung der Deutsche Funkturm GmbH (DFGMG) zur Unterzeichnung vorgelegt.

Begleitplan zum Ausgleich

Die DFMG errichtet auf Flurnummer 311 eine Funkübertragungsstelle. Gemäß Baugenehmigung ist die DFMG verpflichtet, zum Ausgleich für den Eingriff in die Natur, einen strukturreichen, innenliegenden Waldrand/Waldsaum zu 90 Quadratmetern und einen zukunftsorientierten Laubwald mit 135 Quadratmetern entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan herzustellen. Der Gemeinderat erteilt mit zwei Gegenstimmen seine Zustimmung zur vorliegenden Vereinbarung.

Die Jagdgenossenschaft Steinlohe stellte einen Antrag auf finanzielle Beteiligung der Gemeinde bei einer im Herbst 2023 geplanten Schotteraktion. Bei der Schotteraktion werden mehrere Wirtschaftswege im Gemeindegebiet Tiefenbach und Treffelstein in der Gemarkung Steinlohe instandgesetzt. Für die Gemeinde Treffelstein kann wie bei bisherigen Anträgen eine finanzielle Unterstützung für die im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Feld- und Waldwege mit 50 v. H. der tatsächlichen Materialaufwendungen in Aussicht gestellt werden.

Für die Gemeinde Treffelstein stellte der Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung der tatsächlichen Materialaufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 mit maximal 2000 Euro in Aussicht. Entsprechende Lieferscheine und Rechnungsbelege sind nach Ausführung der Schotteraktion bei der Gemeinde einzureichen.

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Treffelstein erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Das Bauvorhaben liegt auf Grundstück Flurnummer 168/6 Gemarkung Treffelstein im Außenbereich. Die Grundstückszufahrt ist privatrechtlich dinglich gesichert worden. Ebenfalls dinglich gesichert sind die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.

Unter dem Punkt Bekanntgaben und Anfragen informierte Helmut Heumann über eine geplante Bürgerversammlung am Donnerstag, 30. November, 2023.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist für Dienstag, 28. November, geplant.

wbf