Blaibach. Am Montagnachmittag wurde in Blaibach ein Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er keine erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besitzt. Seinen Führerschein hat der Mann schon vor etwa 20 Jahren nach einer Trunkenheitsfahrt verloren. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.