Gemeinderatssitzung Runding
Wegen fehlender Jagdvorsteher: Laut Gesetz müsste der Bürgermeister verpflichtet werden

26.03.2024 | Stand 26.03.2024, 17:10 Uhr

Der Rundinger Gemeinderat tagte Foto: Hans Schmelber

Es war wieder einmal eine der kürzeren Gemeinderatssitzungen in der letzten Zeit. Bürgermeister Kopp informierte, dass der Auftrag zum Abriss des Anwesens Zur Burgruine 12 an die Firma Althammer für 29.393 Euro brutto vergeben wurde.

Bei der Wasserversorgung Runding ging der Auftrag für die Studie zur Versorgungsstrategie an das Büro Brandl und Preischl in Cham. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die vom Büro Hausmann und Rieger und Aquaforum erstellte Studie sei hinsichtlich der ermittelten Höhen und der Angaben zum Leitungsnetz Grundlage für die weiteren Berechnungen. Der Kostenumfang lasse sich nur grob abschätzen und wurde vom Ingenieurbüro Brandl und Preischl mit rund 8000 bis 10.000 Euro netto angegeben mit dem Ziel, dass bis Ende 2024 ein tragfähiges Ergebnis steht, mit dem 2025 die Umsetzung starten kann.

Außerdem ist laut Kopp die Abnahme des Hochbehälters erfolgt. Die vorläufige Förderzusage der Regierung über 805.000 Euro für den Kinderbereich sei eingegangen. Auch der vorzeitige Beginn wurde genehmigt.

Straßensanierung gestartet

Die Sanierung der Gemeindestraße zwischen Langwitz und Roßbach sei gestartet. Wenn alles planmäßig läuft, sollte die Baustelle bis Ende Juni abgeschlossen sein. Gemeinderat Markus Griesbeck äußerte Bedenken wegen der an der Böschung zur Bahnlinie vorhandenen Bäume. Diese könnten in ein paar Jahren Schwierigkeiten machen, wenn sie absterben und dadurch der Hang an Stabilität verliert. Franz Kopp erklärte dazu, dass dieses Thema sowohl mit dem Ingenieurbüro als auch mit der ausführenden Firma besprochen wurde. Beide haben nach ihren Erfahrungen berichtet, dass der Hang unberührt stabil ist. Die neue“ Straße werde zudem bewusst weiter von der Böschung abgerückt.

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Jagdgenossenschaften finden keine Vorsteher

Alle drei Jagdgenossenschaften haben Probleme, einen Jagdvorsteher zu finden. Kraft Gesetzes ist der Bürgermeister dann als Jagdvorsteher verpflichtet. Auf Anraten des Landratsamts und nach Rücksprache mit Bürgermeisterkollegen wird – falls der Fall eintritt und sich kein anderer Jagdvorsteher findet – der Zeitaufwand des Bürgermeisters der Jagdgenossenschaft mit einem Stundensatz in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt.

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Das im Wertstoffhof aufgerichtete Hackgut wird im Sommer zu Hackschnitzel verarbeitet, wie informiert wurde. Es werde ein Preis wie im Vorjahr zustande kommen. Das vorhandene Stammholz werde an Interessenten aus dem Gemeindebereich zum Preis von 50 Euro pro Festmeter bei eigener Abholung und Aufmaß vor Ort durch Gemeindemitarbeiter und Käufer - verkauft.

Nutzungsänderung eines Wohnhauses in Satzdorf

Beantragt wurde ferner die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in Satzdorf ein Ferienhaus zur Vermietung im Tourismus. Dieser Antrag ist erst nach Ende des Ladungstermins für den Bauausschuss eingegangen. Die Bauausschussmitglieder stimmen der Behandlung durch den Gemeinderat zu. Das Vorhaben wurde im Jahr 2022 als Einfamilienhaus mit Carport und Nebengebäude genehmigt und ist bereits errichtet. Nach Unstimmigkeiten wegen eines ohne Genehmigung aufgestellten Elektrozauns erfolgte eine Anzeige beim Landratsamt. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass das neu errichtete Haus - entgegen der Baugenehmigung- derzeit nur der Vermietung zu Ferienzwecken dient.

Anzeige wegen Elektrozaun

Der Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde folgend wird nun der Antrag auf Nutzungsänderung verbunden mit dem Antrag auf Genehmigung des Elektrozauns (dient der Abwehr des Wildverbisses der Streuobstwiese im östlichen Teil des Grundstücks) gestellt. Nachbarunterschriften für die Nutzungsänderung haben die Antragsteller nicht eingeholt.

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Bereits beim Bauantrag wurde mitgeteilt, dass bis zur Pensionierung das Gebäude (auch) an Urlauber – also wechselnde Gäste – vermietet wird. In ihrer Begründung zur Nutzungsänderung schreiben die Antragsteller, dass das Einfamilienhaus errichtet wurde, um es mittelfristig, nachdem die Kinder aus dem Haus sind, selbst zu bewohnen. Da dieser Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist, werden die Räume im Rahmen einer touristischen Vermietung als Ferienwohnungen angeboten. Die maximale Gästeanzahl auf dem Grundstück liegt bei vier Personen. Haustiere sind nicht erlaubt. Die erwartete Auslastung beträgt etwa zehn Wochen – vor allem in den Sommermonaten.

Anhand von Bildern wurde dem Gremium das Schadensbild durch Wildverbiss aufgezeigt. Der Elektrozaun bleibt nur, bis die Pflanzung eingewachsen ist und wird dann entfernt. Dem folgte das Gremium einstimmig.

Zuschuss für Kegler

Antrag: Behandelt wurde im Gremium auch der Antrag der Chambtalkegler Raindorf für einen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro zum Spielbetrieb. Der Gemeinderat bewilligt einen Zuschuss in Höhe von 1500 Euro wie in den Vorjahren.