Amtsgericht Neumarkt
Mann (56) hortet und verkauft fünf Jahre lang Firmenwerkzeuge

26.03.2024 | Stand 26.03.2024, 19:33 Uhr

Wegen Unterschlagung musste sich ein 56-Jähriger vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. Symbolbild: Volker Hartmann/dpa

Ein Trockenbauer aus dem Landkreis Neumarkt soll Werkzeuge seines Arbeitgebers unterschlagen und zum Teil verkauft haben. Dass er sich nun vor dem Amtsgericht Neumarkt dafür verantworten musste, war dem 56-Jährigen sichtlich unangenehm.



Immer wieder rieb der Angeklagte sich die Hände und blickte nervös zu Richter Rainer Würth. Über seinen Verteidiger Christopher Lihl räumte er alle Vorwürfe ein: Zwischen 2018 und 2023 hat er in 20 Fällen Arbeitsutensilien für sich behalten und teils weiterverkauft. Es entstand ein Schaden in Höhe von knapp 5000 Euro – wobei Lihl anmerkte, dass hier vermutlich der Neuwert der Geräte angegeben wurde.

Ursächlich für die Tat seien unschöne Ereignisse während seiner Beschäftigung in der Firma gewesen, so Lihl. Um was es dabei genau ging, thematisierte er nicht. Er betonte, dass sein Mandant aber nicht vorsätzlich gehandelt habe.

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Appell an Milde des Gerichts



Staatsanwältin Isabella Schuh forderte eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätze á 60 Euro, also 12000 Euro. Lihl argumentierte, dass der 56-Jährige und seine Familie mit dem Verlust seines Jobs, der Hausdurchsuchung und der Anklage schon viel durchmachen mussten. Er appellierte deshalb an die Milde des Gerichts.

„Es tut mir von Herzen leid“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Auf Nachfrage von Würth sagte er, dass er die Geldstrafe nicht in Raten bezahlen wolle, damit er die Angelegenheit hinter sich habe.

Richter urteilt milder, als von Staatsanwältin gefordert



Würth kaufte dem 56-Jährigen seine gezeigte Reue ab. Er urteilte milder, als von der Staatsanwältin gefordert. Der 56-Jährige soll 140 statt 200 Tagessätze bezahlen, also insgesamt 8400 Euro. Die Gründe: Der Angeklagte hat sich laut Würth von Anfang an kooperativ gezeigt, ist nicht vorbestraft und verfolgte kein konkretes Geschäftsmodell mit seiner Tat.

Auch die Aussage, er wolle die Geldstrafe in einem Zug bezahlen, legte ihm der Richter positiv aus. Das habe unterstrichen, wie er ticke, sagte Würth. Zulasten des Angeklagten fiel die Höhe des Schadens aus. Abschließend sagte Würth: „Ich gehe davon aus, dass ich Sie in Zukunft nicht mehr sehe.“

fm