Nittenau. Zum 1. April ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft getreten. Danach ist der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten, außerdem unter anderem in Schulen und in deren Sichtweite, auf Spielplätzen, in Sportstätten oder in Fußgängerzonen. Für Kommunen werde noch eine Ermächtigungsgrundlage herausgegeben, erklärte der Nittenauer Bürgermeister Benjamin Boml bei der Stadtratssitzung am Dienstag.
Aus Sicht der Verwaltung, erläuterte er, sollte diskutiert werden, ob ein Konsumverbot zusätzlich in bestimmten Bereichen erlassen werden soll, wie auf...