Betrieb ab 1. April 2024
Jahrelange Bemühungen sind am Ziel: In Schönsee wird ein Rettungswagen stationiert

30.11.2023 | Stand 01.12.2023, 17:39 Uhr
Ralf Gohlke

Den Vertrag unterzeichneten Tobias Karl und Alfred Rast (vorne v. r.). Begleitet wurden sie dabei von Andreas Hopfner, Matthias Walk, Reinhard Kreuzer, Matthias Jeitner, Josef Fleißer und Katja Sonnauer (stehend v. r.) Foto: Ralf Gohlke

Seit vielen Jahren macht sich das Schönseer Land für einen Standort für einen Rettungswagen (RTW) stark. Nun waren diese Bemühungen von Erfolg gekrönt: Am Mittwoch erfolgte die Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord und der Johanniter Unfallhilfe.

Die Johanniter Unfallhilfe übernimmt die Einrichtung und den Betrieb eines RTW-Standorts in Schönsee ab dem 1. April 2024. Spätestens dann dürften die Zeiten vorbei sein, in denen ein Hilfebedürftiger im Schönseer Land bis zu „dreieinviertel Stunden auf ein Fahrzeug“ warten muss. Diese Erfahrung aus der eigenen Familie schilderte Bürgermeister Reinhard Kreuzer (FWG) bei der Vertragsunterzeichnung im Zäch-Haus.

Das könnte sie auch interessieren: Zuständig für 500.000 Menschen: Neue Integrierte Leitstelle entsteht in Wernberg-Köblitz

„Ich weiß jetzt auch, warum es Schönsee so wichtig gewesen ist, einen Rettungswagen mit Allradantrieb zu bekommen“, meinte Alfred Rast, Geschäftsführer des Zweckverbandes, angesichts der winterlichen Verhältnisse in Schönsee. Er informierte zunächst noch einmal über die Hintergründe für die Einrichtung des RTW-Standorts. Grundlage sei die Gesetzesvorgabe, wonach eine Erreichbarkeit von maximal zwölf Minuten nach der Alarmierung gewährleistet sein müsse.

Die zu erwartende Anzahl der Einsätze wurden auf 617Notfälle pro Jahr geschätzt. Damit habe sich Schönsee als optimaler Standort erwiesen und sei von den Krankenkassen entsprechend anerkannt worden.

Der Winterdienst räumt den Weg frei



Rast lobte die Bereitschaft der Stadt Schönsee, das Fahrzeug bis zur Fertigstellung des Neubaus der Rettungswache im ehemaligen Lok-Schuppen beim Bauhof zu stationieren. Bürgermeister Kreuzer ergänzte, dass durch die Nachbarschaft des Winterdiensts freie Fahrt für den RTW gewährleistet sei. Rast und Kreuzer waren sich einig, dass mit dem Standort Schönsee ein weiterer Meilenstein der Notfallrettung in der Nord-Oberpfalz geschaffen werde. Tobias Karl, Mitglied des Regionalvorstands der Johanniter-Unfallhilfe, sah in dem neuen Standort ebenfalls eine wertvolle Ergänzung für die Nord-Oberpfalz. Er hoffe, dass das bereits bestellte Fahrzeug auch bis zum April geliefert werde, so Karl. Derzeit erfolge die Ausrüstung bei der zentralen Beschaffungsstelle, die allerdings auch mit Lieferengpässen, zum Beispiel bei Kabelbäumen, zu kämpfen habe. Dienstlich sei der Standort Schönsee der Rettungswache Oberviechtach zugeteilt, deren Fahrzeug somit in der Nähe der B22 verbleiben könne.

Das könnte Sie auch interessieren: Große Pläne für die Luftrettung – auch im Landkreis Schwandorf

Auf die Nachfrage eines Vertreters der Stadt Schönsee zu grenzüberschreitenden Einsätzen in Tschechien erklärte Rast, dass die Grundlagen dafür über den Staatsvertrag geregelt seien und es sich eher um Ausnahmefälle handeln würde.

Die Bürgermeister-Stellvertreter Andreas Hopfner (FWG) und Josef Fleißer (SPD) nannten die Vergabe des RTW-Standorts nach Schönsee „einen Sechser im Lotto“ und „das schönste Geschenk zu Weihnachten“. Über 15 Jahre hinweg seien die Bemühungen in diese Richtung bereits gegangen. Reinhard Kreuzer sah bei der Vergabe an die Johanniter, die auf Basis einer Ausschreibung erfolgte, zudem Chancen für die Zusammenarbeit in der Altenpflege.

RTW kontert Aussage des Bürgermeisters einen Tag später



Nachdem unsere Zeitung über den Vertrag zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Oberpfalz-Nord und der Johanniter Unfallhilfe berichtete, meldete sich am Freitag der Zweckverband zu Wort. Im Bericht wurde der Schönseer Bürgermeister Reinhard Kreuzer (FWG) mit der Aussage zitiert, dass spätestens dann die Zeiten vorbei sein dürfen, in denen ein Hilfebedürftiger im Schönseer Land bis zu „dreieinviertel Stunden“ auf ein Fahrzeug warten muss. Bürgermeister Kreuzer schilderte dabei eine persönliche Erfahrung aus seiner Familie.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord bat tags darauf „um Klarstellung“. In der Mitteilung des ZRF heißt es dazu: „Nach einer internen Überprüfung möchten wir darauf hinweisen, dass diese Aussage sachlich falsch ist. In dem konkreten Fall handelte es sich um einen Krankentransport, der durch eine Arztpraxis bestellt wurde. Die Einsatzübernahme erfolgte zeitnah durch einen Krankentransportwagen aus Nabburg, dem zum Zeitpunkt verfügbaren Einsatzmittel. Die gesamte Zeitspanne von Anrufeingang bis zum Eintreffen des Krankentransports betrug knapp 1,5Stunden, was für einen nicht zeitkritischen Krankentransport als völlig ausreichend betrachtet werden kann.“

Der ZRF weist nochmals darauf hin, dass die Einrichtung des RTW-Standorts in Schönsee auf gesetzlichen Grundlagen beruht. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben muss in der Notfallrettung eine Erreichbarkeit von maximal zwölf Minuten nach der Alarmierung gewährleistet sein. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Krankentransport.

Zweckverband nimmt Stellung zu Bürgermeister-Aussage

Zu der Aussage von Bürgermeister Reinhard Kreuzer , dass spätestens ab 1. April 2024 dann die Zeiten vorbei sein dürfen, in denen ein Hilfebedürftiger im Schönseer Land bis zu „dreieinviertel Stunden“ auf ein Fahrzeug warten muss, meldete sich am Freitag der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord und bat „um Klarstellung“. In der Mitteilung des ZRF heißt es dazu: „Nach einer internen Überprüfung möchten wir darauf hinweisen, dass diese Aussage sachlich falsch ist. In dem konkreten Fall handelte es sich um einen Krankentransport, der durch eine Arztpraxis bestellt wurde. Die Einsatzübernahme erfolgte zeitnah durch einen Krankentransportwagen aus Nabburg, dem zum Zeitpunkt verfügbaren Einsatzmittel. Die gesamte Zeitspanne von Anrufeingang bis zum Eintreffen des Krankentransports betrug knapp 1,5Stunden, was für einen nicht zeitkritischen Krankentransport als völlig ausreichend betrachtet werden kann.“

Der ZRF wies nochmals darauf hin, dass die Einrichtung des RTW-Standorts in Schönsee auf gesetzlichen Grundlagen beruht. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben muss in der Notfallrettung eine Erreichbarkeit von maximal zwölf Minuten nach der Alarmierung gewährleistet sein. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Krankentransport.