Mehr Betreuungsplätze werden gebraucht
12,5 Millionen für die Jugendhilfe in Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach

10.12.2023 | Stand 10.12.2023, 15:14 Uhr

Uber den geplanten Haushalt für 2024 informierten Jugendamtsleiter Thomas Schieder und stellvertretender Landrat Stefan Braun (v. l.) die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Sie erläuterten den Mehrbedarf. Foto: Christine Hollederer

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Amberg-Sulzbach hat den Weg für den Haushalt für die Jugendhilfe geebnet. Dieser wird laut stellvertretendem Landrat Stefan Braun im kommenden Jahr um circa sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr ansteigen, auf rund 12,5Millionen Euro.

Das teilte das Landratsamt mit. „Ein Mehrbedarf von 750.000 Euro, aber ohne Geld keine Jugendhilfe“, fasste es der stellvertretende Landrat zusammen. „Alles wird teurer und die Bedarfe steigen.“ Jugendamtsleiter Thomas Schieder erklärte den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, worauf der Mehrbedarf gründet: „Sowohl die Tagessätze für die stationären Hilfen als auch die Stundensätze für die ambulanten Hilfen haben sich aufgrund der tariflichen sowie der allgemeinen Preissteigerungen deutlich erhöht.

Neben diesen Erhöhungen wirken sich auch die gestiegenen Fallzahlen auf den Haushalt 2024 aus. Daher mussten die Haushaltsansätze gegenüber dem Vorjahr zum Teil deutlich angepasst werden.“

Wie schon im Jahr 2023 ist auch im kommenden Haushaltsjahr vermehrt mit neuen Zuweisungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu rechnen. Schieder wies darauf hin, dass es aktuell kaum freie Plätze in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für deren Unterbringung gebe.

Die Konsequenz: Das Kreisjugendamt müsse neue Räume anmieten und Betreuungsmöglichkeiten schaffen. Diese wesentlichen Kostensteigerungen würden jedoch vom Freistaat Bayern abgefedert werden, weil er die Aufwendungen in der Regel erstattet. „Entsprechend wurden unsere Ansätze bei den Einnahmehaushaltsstellen angepasst“, so Schieder. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stehen geschlossen hinter dem Haushaltsentwurf, der nun dem Kreisausschuss und abschließend dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt wird.