Aus Online-Flirt wurde Sextortion
21-jährige Ambergerin wurde Opfer eines Erpressers – Sie reagierte besonnen und wandte sich an die Polizei

15.04.2024 | Stand 15.04.2024, 13:50 Uhr

Was wie ein Flirt aussieht, kann böse enden. Symbolbild: picture alliance, dpa

In einem Chatportal lernte eine 21-jährige Ambergerin Anfang März einen jungen Mann kennen. Nach kurzer Zeit tauschten die beiden freizügige Bilder von sich aus. Als die Frau aber keine Bilder mehr schicken wollte, drohte ihr Chatpartner ihr mit der Veröffentlichung der Aufnahmen, die sie ihm bereits geschickt hatte.





Daraufhin erstattete sie Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Amberg, so die Polizei in ihrem Pressebericht.

Der Begriff Sextortion setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung) zusammen, erklärt die Polizei. Was wie ein harmloser Flirt beginne, ende häufig mit hohen Geldforderungen. Die Täter würden ihre Opfer über soziale Netzwerke wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook, aber auch auch über Dating-Plattformen finden. Nach einem harmlosen Flirt würden sie versuchen, ihr potenzielles Opfer dazu zu bringen, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Dafür lenken die Täter die Kommunikation schnell auf Video-Telefonie um. Sie zeichnen diese sexuellen Handlungen auf und drohen damit, das Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls die Forderung des Täters nicht erfüllt wird. Verlangt werden dann häufig Geld oder Bitcoins, manchmal aber auch weitere Nacktaufnahmen, erläutert die Polizei.

Bei einer anderen Variante verschicken die Täter massenweise per E-Mail Erpresserschreiben, in denen sie behaupten, vom Empfänger kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und fordern Geld, damit diese nicht veröffentlicht werden.

Wie kann man sich schützen?

Oft seien die Opfer von Sextortion männlich, aber auch Frauen und Minderjährige können davon betroffen sein. Diese Tipps gibt die Polizei, um sich vor sexueller Erpressung zu schützen: Lieber keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen annehmen. Es sei unbedingt nötig, regelmäßig die Account- und Privatsphäre-Einstellugen im Internet zu kontrollieren und die Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf allen Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer auf dem aktuellen Stand zu halten, um sich vor Schadsoftware, zu schützen. Es gebe Malware, die die Webcam eines Chatpartners von außen aktivieren und die Person unbemerkt filmen kann. Zurückhaltung bei mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber sei sehr wichtig. Gerade bei neuen Bekanntschaften sei es außerdem ratsam, nicht vorschnell einem Videochat zuzuzustimmen. Zur Sicherheit könne man die Kamera zunächst abkleben, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten. Erst recht solle man Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats nicht zustimmen, besonders wenn man die Person erst seit Kurzem kennt.

Was tun als Opfer?

Wenn es doch passiert ist, rät die Polizei, nicht auf die Forderungen der Täter einzugehen und beispielsweise kein Geld zu überweisen. Meist höre die Erpressung danach nicht auf.

Es sei wichtig, auf jeden Fall Anzeige zu erstatten. Die lokale Polizeidienststelle könne auch konkrete Tipps zum weiteren Vorgehen geben (Screenshots machen, den Chat speichern und so weiter).

Außerdem sei es sinnvoll, den Betreiber der Webseite zu kontaktieren und zu veranlassen, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte könne man über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden. Außerdem solle man den Erpresser auf die Strafbarkeit der Handlung aufmerksam machen und dann konsequent den Kontakt beenden.