Die Biergarten-Zeit hat schon wieder begonnen. Bei teils fast schon sommerlichen Temperaturen freut man sich unter blühenden Bäumen über Radler und Wurstsalat, Bier, Spezi, Wasser, Schweinebraten und Reisenbrezeln. Doch ein paar Regeln gibt es zu beachten, wie Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, erklärt.
Darf man Essen von daheim in den Biergarten mitbringen?
Darf man Essen von daheim in den Biergarten mitbringen? „Ja“, sagt Thomas Geppert im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern. „Das ist in bayerischen Biergärten im Selbstbedienungsbereich erlaubt.“ Einfache Speisen seien dabei überhaupt kein Problem.
Darf man im Biergarten grillen oder Pizza bestellen?
„Nein“, sagt Thomas Geppert. „Das würde zu weit führen“. Man dürfe sich ja schließlich auch kein Catering kommen lassen. Hausherr ist der Betreiber des Biergartens, und der muss ja auch für Personal und Sauberkeit aufkommen. Deshalb sollte man es bei einfachen Speisen belassen.
Darf man Getränke in den Biergarten mitbringen?
Bier, Radler, Spezi, Limo, Wasser oder Weinschorle sollten im Biergarten schon vom Wirt gekauft werden, erklärt Geppert. Wenn man ein Kleinkind dabei habe, das sein Fläschchen braucht, sei das natürlich etwas anderes. Doch auch bei etwas größeren Kindern bittet Geppert: „Kaufen Sie ihre Getränke beim Wirt. Sie genießen ja auch das Ambiente, das er Ihnen bietet.“
− kse
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