Rechtsserie
Gegen Abmahnungen kann man sich absichern - Chamer Experte zeigt, wie

03.06.2023 | Stand 15.09.2023, 1:47 Uhr

Schon ein unbedachter Auftritt oder Beitrag in Social Media kann eine Abmahnung zur Folge haben, Foto: Christian Klose/dpa

Von Karl Wutz

Besonders wenn das Business auch in den sozialen Netzwerken betrieben und beworben wird, lauern hinter fast jeder Ecke Gefahren und Risiken, und Rechtsverletzungen sind reine Vermögensschäden.



Schon ein unbedachter Auftritt oder Beitrag in Social Media kann für Sie eine Abmahnung zur Folge haben, die in den meisten Fällen mit einer Schadenersatzforderung verbunden ist. Was da so alles passieren kann, haben wir nachfolgend – natürlich nicht abschließend – aufgelistet.

Sie verwenden für ein Posting ein urheberrechtlich geschütztes Bild, das Sie im Internet gefunden haben, und geben nicht an, wer das Bild ursprünglich geschossen hat. Das ist eine Urheberrechtsverletzung.

Sie veröffentlichen ein zufällig geschossenes Foto zu Werbezwecken, auf dem eine Person eindeutig zu erkennen ist. Diese Person hat der werblichen Nutzung ihres Bildes nicht zugestimmt. Das ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Sie treffen in Ihrem Blog eine Aussage über einen anderen Influencer. Dieses Posting geht viral und hat zur Folge, dass die Klickzahlen bei dessen Produktpräsentationen einbrechen. Auch das ist eine Verletzung des Persönlichkeits. Sie bewerben ein Produkt und nennen dazu den Namen einer prominenten Person. Das fällt in die Rubrik Namensrechtsverletzung.

Sie machen unerlaubte Werbung für eine Online-Pokerseite. Das ist eine Verletzung des Wettbewerbsrechts.

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Sie nutzen im Rahmen eines Blogeintrags ein Foto, ohne die Lizenzrechte dafür erworben zu haben. Der Halter der Lizenz (z. B. Clipdealer, stock.adobe, istockphoto,shutterstock u.v.m.) erkennt das Motiv und veranlasst eine Abmahnung => Lizenzrechtsverletzung.

Sie versenden Werbe-E-Mails, obwohl die jeweiligen Empfänger nicht ausdrücklich um Information durch eine E-Mail gebeten hatten. Einer der Empfänger verklagt Sie => Wettbewerbsrechtsverletzung. Diese Rechtsverletzungen können mit einer Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden.

Sollte nun einer der oben aufgeführten Schadensfälle (oder ein ähnlicherFall ) eintreten, wird der Versicherer folgende Schritte unternehmen:

Prüfung: Im ersten Schritt überprüft der Versicherer, ob diese Abmahnung generell berechtigt und die Forderung auf Ersatz der Kosten angemessen ist. Dabei wird auch die vom Gegner vorbereitete Unterlassungserklärung unter die Lupe genommen.
Verhandlung: Ist die Unterlassungserklärung im Sinne des Versicherungsnehmers zu modifizieren oder z.B. der angesetzte Streitwert zu hoch, verhandelt der Versicherer die betreffenden Punkte im zweiten Schritt auf seine Kosten mit dem Gegner bzw. dessen anwaltlichem Vertreter.
Leistung: Sind die strittigen Punkte geklärt, übernimmt der Versicherer im dritten Schritt die Kosten für den Schadenersatz bzw. die Abmahnung (abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung).
Abwehr (= passiver Rechtsschutz): Sollte der Versicherer im ersten Schritt zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, wehrt der Versicherer auf seine Kosten den Anspruch ab.
Achtung: Manche Anbieter setzen voraus, dass beispielsweise vor Nutzung, Veröffentlichung usw. eines Bildes eine Prüfung durch geeignete Fachkräfte wie Rechtsanwälte erfolgt sein muss. Eine permanente Überprüfung durch solche Fachkräfte ist aber in der Praxis nicht realistisch.

Auch ist es wichtig, dass die „grobe Fahrlässigkeit“ nicht aus dem Deckungsumfang ausgeschlossen ist, denn hier wären dann im Schadensfall Schwierigkeiten mit dem Versicherer programmiert.

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„Alles, was Recht ist“ erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 10. Juni – schreibt Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner ihren nächsten Beitrag. Es geht um das Thema Grillen auf dem Balkon – was ist dabei eigentlich erlaubt?

Autor: Karl Wutz ist Versicherungsmakler und Experte für Gewerbliche und Industrielle Sachversicherung (DMA).

Fachgebiete: Er und bietet Konzepte über alle Versicherungssparten und Branchen.
Kontakt: Karl Wutz, Versicherungsmakler GmbH &Co. KG , Chamer Höhe 2, 93455 Traitsching/Wilting, Telefon (0 99 71) 39 29 90 0, E-Mail info@wutz-versicherurungsmakler.de