Regensburg
Rätsel um Urne im Bahnhofs-Schließfach: Identität des Toten geklärt

10.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:20 Uhr

In einem Bahnhofsschließfach fand ein Bahn-Mitarbeiter eine Urne. Symbolbild: Bundespolizei

47 Tage stand eine mit Asche gefüllte Urne in einem Schließfach am Hauptbahnhof Regensburg. Am Montag fand sie ein Bahnmitarbeiter. Wer die Urne in dem Schließfach deponiert hat, ist laut Bundespolizei noch immer nicht klar. Aber nun wissen die Behörden: Eingeäschert wurde der Verstorbene in einem Krematorium in Ungarn.



Den Angaben zufolge sei der Mann bereits im Juli 2022 gestorben und im August darauf eingeäschert worden. Wer die Urne in dem Schließfach abgelegt hatte, blieb zunächst unklar. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz.

Niemand vermisst offenbar die Urne



Etliche Fragen sind weiter offen: Wie kam die Urne nach Regensburg? Wer deponierte sie in dem Schließfach und warum? Lebte der Verstorbene in der Region oder hat er einen Bezug zur Region? Leben Verwandte oder Bekannte des Verstorbenen hier? Ein Ansatz für die Ermittlungen: Es wird nach dem Institut gesucht, dass in Ungarn für die Einäscherung zuständig war.

Laut einer Sprecherin der Bundespolizei meldete sich bis Dienstagnachmittag niemand, der die Urne vermisst. Aber wie kann es eigentlich dazu kommen, dass eine Person eine Urne mitnimmt und am Bahnhof lagert? Laut Bayerischer Bestattungsverordnung darf nach der Kremierung die Asche nur an Träger von Friedhöfen oder deren Beauftragte herausgegeben werden. Eine Aushändigung beziehungsweise Weitergabe an die Hinterbliebenen ist unzulässig. Aber, wie eine Stadt-Sprecherin erläutert: Im Ausland ist es teilweise, wie im vorliegenden Fall, erlaubt.

Das sagt das Bestattungsgesetz



Ob, wann und wo die Urne beigesetzt wird, steht noch nicht fest. Nach dem bayerischen Bestattungsgesetz muss eine Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. Da der Tote im Ausland eingeäschert wurde, greifen wohl noch einmal andere Regelungen.

Die Urne wird von der Stadt Regensburg bis zur Klärung der Umstände in der Bestattungseinrichtung verwahrt. Zum weiteren Vorgehen teilt die Stadt mit: Neben der Kontaktierung des zuständigen Konsulats und Krematoriums werden auch die nächsten Angehörigen ermittelt und aufgefordert, sich um die Beisetzung der Urne zu sorgen. Sollte sich niemand rechtzeitig sorgen, muss die Stadt Regensburg die Beisetzung von Amts wegen veranlassen.

red