Nürnberg
84 Millionen für Wohnungsbau

Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas hat den neuen Wohnungsbericht 2020 vorgestellt.

08.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:20 Uhr
Im Stadtgebiet Nürnberg entstehen mit den Fördermitteln 467 Wohnungen. −Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa

In dem Bericht sind die Ergebnisse der wichtigsten kommunalen Aktivitäten in den verschiedenen wohnungspolitischen Handlungsfeldern zusammengefasst.

Im Jahr 2020 hat der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat einen Rekordbetrag von 84,3 Millionen Euro an Fördermitteln des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg für den Wohnungsbau im Stadtgebiet bewilligt. Mit diesen Fördermitteln entstehen 467 geförderte Wohnungen, die mit einem Auftragsvolumen von über 122 Millionen Euro zu einer stabilen Auftragslage für die örtliche Bauwirtschaft beitragen.

Allerdings bleiben die Herausforderungen beim Wohnungsbau groß. Dr. Michael Fraas: „Wie angespannt der Wohnungsmarkt und wie groß die Nachfrage nach Wohnraum ist, zeigt sich vor allem an den Mieten und den Immobilienpreisen, die in beinahe allen Teilmärkten deutlich gestiegen sind. Und dies trotz Corona und trotz leicht gesunkener Einwohnerzahl in Nürnberg im Jahr 2020. Daher gilt weiterhin die Prämisse, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Von den insgesamt 1502 im Jahr 2020 in Nürnberg fertiggestellten Wohneinheiten wurden 454 im geförderten Wohnungsbau realisiert – ein Höchststand seit vielen Jahren: „Das ist das Ergebnis des gemeinsamen Engagements von Stadt Nürnberg, Freistaat Bayern und der Wohnungswirtschaft der letzten Jahre für mehr bezahlbaren Wohnraum“, so Dr. Fraas.

Im Berichtsjahr 2020 wurde auch eine erste Bilanz der im Jahr 2019 eingeführten Zweckentfremdungsverbotssatzung gezogen. Für 144 Wohneinheiten wurde die zweckfremde Nutzung unterbunden, verhindert, beziehungsweise die Wohnungen wurden wieder regulären Wohnzwecken zugeführt. Die Herstellungskosten für den Neubau von Wohnraum vergleichbarer Größe liegen bei knapp 39 Millionen Euro. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung hat sich damit neben der Wohnraumförderung als ein weiteres wirksames Instrument zur Sicherung des bezahlbaren Wohnraums etabliert.