Justiz
Amtsgericht führt elektronische Akte ein

Das Amtsgericht Kelheim ist eines der ersten Amtsgerichte in Bayern, das die E-Akte im Regelbetrieb einführt.

17.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:21 Uhr
Die Amtsgerichte Cham und Kelheim führen als erste bayerische Amtsgerichte die E-Akte im Regelbetrieb ein −Foto: Beate Weigert

Die elektronische Akte ist bereits bei 15 Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen im Regelbetrieb im Einsatz Bei den Amtsgerichten beginnt nun auch die Regeleinführung. Seit dieser Woche stellt das Amtsgerichte Kelheim auf die elektronische Akte in Zivilsachen um.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die Amtsgerichte Cham und Kelheim führen als erste bayerische Amtsgerichte die E-Akte im Regelbetrieb ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“ Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann.

Zudem wird die elektronische Akte derzeit an vier Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungssachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen und beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden..“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden.“