Infektion
Aufstallung des Geflügels angeordnet

Die Geflügelpest wurde bei Wildvögeln in Bayern nachgewiesen, auch in Regensburg besteht ein Risiko. Nun reagiert die Stadt.

05.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:03 Uhr
Unter anderem in den Landkreisen Straubing-Bogen und Cham wurden tote Wildvögel aufgefunden, die positiv auf das Virus getestet wurden. −Foto: Thomas Frey/dpa

Bayernweit wurde der Erreger der Geflügelpest bislang bei insgesamt 23 Wildvögeln und drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand 3. März 2021). Nach Angaben der Stadt besteht auch in Regensburg das große Risiko, dass infizierte Wildvögel die Tierseuche in die Nutzgeflügelbestände eintragen. Aufgrund des sehr dynamischen Seuchengeschehens wird nun für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter im Stadtgebiet die Aufstallung ihrer Vögel angeordnet.

Hierunter fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) bestehen muss, zu erfolgen. Außerdem müssen alle Geflügelhalter ergänzende Aufzeichnung über die Anzahl der täglich verendeten Tiere und die Anzahl der gelegten Eier führen.

Übertragung auf Menschen nicht ausgeschlossen

Unter anderem in den Landkreisen Straubing-Bogen und Cham wurden tote Wildvögel aufgefunden, die positiv auf das Virus getestet wurden. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger der Geflügelpest derzeit in der (Wasser-)Vogel-Population in weiten Teilen Bayerns vorkommt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sieht das Infektionsrisiko in Bezug auf ganz Bayern derzeit als hoch an und befürchtet weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel.

Bei hochpathogenen (stark krankmachenden) aviären Influenzaviren besteht immer die Möglichkeit einer Änderung der Eigenschaften, unter anderem auch des Wirtsspektrums. Zudem können bei einer hohen Viruslast, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist, sporadische Übertragungen auf Menschen nicht ausgeschlossen werden.

Verdacht unverzüglich melden

Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (vor allem Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte einen direkten Kontakt unbedingt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (Telefon 507-3319; E-Mail veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informieren.

Geflügelhalter, bei denen der Verdacht auf Ausbruch der Tierseuche im eigenen Bestand besteht (z. B. bei Einbruch der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit im Bestand), sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde (für das Stadtgebiet Regensburg das Umweltamt) anzuzeigen. Abschließend wird drauf hingewiesen, dass Halter von Geflügel (z. B. Hühner, Wachteln, Enten, Puten, Gänse) die Haltung vor Beginn bei der Veterinärbehörde anzeigen müssen. Sollte eine derartige Anzeige versäumt worden sein, ist diese unverzüglich nachzuholen.