Im Landkreis Regensburg ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben, nachdem der Inzidenzwert seit mehr als einer Woche unter 100 liegt. Die Ausgangsbeschränkung ist aber weiterhin in Kraft. Da kann man schon den Überblick verlieren, was jetzt eigentlich erlaubt ist und was nicht. Denn: Nicht immer sind die Regeln eindeutig.
Nach wie vor gilt: Die Wohnung darf man nur bei „Vorliegen triftiger Gründe“ verlassen. So steht es in der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aber was sind triftige Gründe, was nicht und wo verläuft die Grenze?
Angenommen, man möchte Sushi machen,...