In wenigen Tagen ist es wieder so weit, dann werden Stadtpfarrer Thomas Winderl und Bürgermeister Markus Hofmann wieder einen jungen Kötztinger fragen, ob er die ehrenvolle Aufgabe als Pfingstbräutigam übernehmen will. Wenn sie das tun, dann zum letzten mal nach den „alten Regeln“, die seit Jahrzehnten für die Auswahl des Brauterers gegolten hatten.
Dass der Pfingstbräutigam ebenso wie Pfingstbraut und die Begleiter etwa keine Vorstrafen haben dürfen oder auch nach einer Heirat ausscheiden, das erscheint wohl jedem einleuchtend. Doch der Katalog an Anforderungen ist noch etwas länger...