Kabinettsbeschluss
Bayern senkt Hürden für neue Mobilfunkmasten

24.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:54 Uhr |
Für temporäre Mobilfunkmasten sind im Freistaat künftig keine Genehmigungen mehr nötig. − Foto: dpa

Bayern senkt die Hürden für die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. Außerhalb von Ortschaften entfallen die bisherigen Mindestabstandsregelungen. Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) am Dienstag nach einem Kabinettsbeschluss mit.



Zudem sollen künftig mehr Masten ohne Baugenehmigung errichtet werden können: außerhalb von Ortschaften bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter), im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter). Mit dieser Änderung der Bauordnung setzt die Staatsregierung eine Ankündigung aus dem Herbst um. Endgültig müssen die neuen Regeln noch vom Landtag gebilligt werden.

„Wir sind uns einig: Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern muss beschleunigt und vereinfacht werden“, sagte Bernreiter. „Wir brauchen einen flächendeckenden und beschleunigten Ausbau des Mobilfunks.“ Dass der Mobilfunk überall im Freistaat einwandfrei funktioniere, sei für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.

Keine Genehmigung für temporäre Mobilfunkmasten nötig

Eine Baugenehmigung ist künftig grundsätzlich nicht mehr für temporäre Masten nötig, wenn diese für maximal zwei Jahre aufgestellt werden. „Damit wollen wir erreichen, dass bestehende Versorgungslücken im Mobilfunknetz schnell und unbürokratisch geschlossen werden“, sagte Bernreiter. Für Masten, für die es auch weiter eine Baugenehmigung braucht, wird nach seinen Worten eine „Genehmigungsfiktion“ eingeführt: „Das heißt, dass ein Mast automatisch sechs Monate nach Einreichung der Unterlagen als genehmigt gilt, wenn bis dahin keine Genehmigung erteilt ist.“ Ohnehin sollten alle Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden.

„Die Änderungen dienen der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens“, sagte Bernreiter. „Abstriche bei der Sicherheit gibt es allerdings nicht, darauf bestehen wir.“ Auch bei genehmigungsfreien Masten seien die Betreiber verantwortlich dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten würden, betonte der Minister. Als Beispiele nannte er den Brandschutz und die Standsicherheit.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) warf den Netzbetreibern - wie schon am Vortag - eine lückenhafte Versorgung vor. Sie erfüllten im Freistaat die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht. Die Behörde - die selbst zu lange „Schönrechnerei“ betrieben habe - müsse deshalb jetzt Strafzahlungen prüfen, forderte er.

− dpa

Zu den Kommentaren