Anfang Januar war Martin Gerloff nach der Ausgangssperre in Beilngries unterwegs. Bei der Polizeikontrolle wollte er den Grund für das Verlassens seines Hauses nach 21 Uhr nicht nennen. Vor dem Amtsgericht Ingolstadt teilte der 35-Jährige diesen am Donnerstagnachmittag zwar mit – doch das interessierte Richter Michael Fein nur am Rande.
Gerloff war beruflich unterwegs
Denn sowohl der Richter als auch die Staatsanwältin Dr. Teresa Lechner hatten keinen Zweifel daran, dass Gerloffs Grund ein triftiger war. Er war an dem besagten Januarabend beruflich unterwegs. Der selbstständige...