War die dritte Erweiterung des Wohngebiets Seubersdorf-Süd rechtswidrig? Wurde, ohne Alternativen zu suchen, eine ökologisch wertvolle Fläche zerstört? Um diese Fragen zu klären, haben die Seubersdorfer Ortsvorsitzenden des Bund Naturschutz, Klara Grönninger und Hans Pretzl, 2016 eine Verpflichtungsklage nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz eingereicht.
Jetzt, nach fünf Prozessjahren stellen sie fest: „Die Bebauung dieser Biotopfläche war nicht zulässig.“ Außerdem sei die Gemeinde, da die Klage überwiegend erfolgreich war, vom Verwaltungsgericht Regensburg dazu verurteilt worden,...