Marktrat
Breitenbrunner Marktgemeinderäte halten an umstrittenen Hebesatz fest

17.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:01 Uhr
Mit der beschlossenen Absenkung des Hebesatzes verzichtet die Marktgemeinde Breitenbrunn auf Einnahmen bei der Gewerbesteuer. −Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Bereits im Oktober hatte der Breitenbrunner Marktgemeinderat beschlossen, den Hebesatz von 330 Prozent für die Gewerbesteuer im Vorgriff auf das Jahr 2023 um 30 Prozentpunkte zu senken. Jetzt, in der ersten Sitzung des neuen Jahres, scheiterte ein Antrag auf Aufhebung dieses Beschlusses.

Marktratsmitglied Walter Weismann (FW) – er hatte seinerzeit noch für die Absenkung gestimmt – beantragte schriftlich, dass die im Oktober beschlossene Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von 330 Prozent auf 300 Prozent nochmals im Marktgemeinderat behandelt wird. Er begründete seinen Sinneswandel mit zahlreichen Anrufen der Bürger. Außerdem wurde nach den Worten von Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) beim Markt Breitenbrunn eine Unterschriftenliste mit über 50 Unterschriften eingereicht, in der ebenfalls beantragt wurde, die Senkung des Hebesatzes nochmals zu überprüfen.

Der Bürgermeister legte eine Aufstellung vor, wonach diese Senkung allein im Jahr 2022 zu Mindereinnahmen von 115704 Euro geführt habe. Er ließ demzufolge darüber abstimmen, ob der Beschluss vom Oktober aufgehoben wird. Nach kurzer Diskussion vor vollen Zuhörerrängen endete die Abstimmung mit jeweils acht Ja- beziehungsweise Nein-Stimmen. Damit fehlte die erforderliche Mehrheit. Es bleibt bei 300 Prozent.

Mit der Einführung des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung zum 1. Februar dieses Jahres ist in Bayern die bisherige 10-H-Regelung Geschichte. Das neue Windenergiebedarfsgesetz regelt künftig Windenergiegebiete als Positivplanung. Windkraftanlagen im Außenbereich sind als privilegiertes Bauvorhaben grundsätzlich zulässig.

Der Markt Breitenbrunn beabsichtigt daher einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen, der es ihm erlaubt, auch in Zukunft festzulegen, wo Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gebaut werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, noch vor dem 1. Februar 2023 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans zu beschließen und die Planung bis zum 1. Februar 2024 abzuschließen.

Dazu sagte der Rathauschef: „Vorteil eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft wäre unter anderem die Möglichkeit, Baugesuche für Windräder vorerst zurückstellen zu können. Ziel dieser Planung sei es ferner, für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen im Gemeindegebiet als Sonderbauflächen „Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes eine Ausschlusswirkung zu begründen. Das Gremium beschloss einstimmig die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“. Das ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Überschuss erwirtschaftet

Nachdem die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 erstellt ist, wurde sie dem Marktgemeinderat vorgestellt. Durch eine solide und sparsame Haushaltsführung sowie unter Ausschöpfung sämtlicher Einnahmemöglichkeiten konnte laut Lanzhammer im abgelaufenen Haushaltsjahr ein Überschuss in Höhe von 2036291 Euro erwirtschaftet werden. Dieser Überschuss wurde der Rücklage zugeführt und im Haushaltsjahr 2023 wieder entnommen. Der Schuldenstand zum Jahresende betrug 712891 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 197,42 Euro entspricht. „Stellt man nun die gesamten Rücklagen dem aktuellen Schuldenstand gegenüber, ist der Markt Breitenbrunn faktisch schuldenfrei“, erklärte der Rathauschef. Die Räte nahmen die erfreuliche Entwicklung der Gemeindefinanzen zur Kenntnis. Man war sich jedoch bewusst, dass auch in den nächsten Jahren im Hinblick auf die anstehenden Investitionen der Schuldenstand kontinuierlich abgebaut beziehungsweise die Neuaufnahme von Darlehen auf das Mindestmaß beschränkt werden muss. Die vorgetragene Jahresrechnung wurde anerkannt, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben genehmigt und die Entlastung erteilt.