Tödlicher Unfall in der Oberpfalz
Bub (8) auf Fahrrad stirbt nach Zusammenprall mit Bus: Polizei nennt neue Details

28.04.2023 | Stand 28.04.2023, 14:44 Uhr

Am Montag gegen 15.45 Uhr ereignete sich an der Kreuzung Frühlingstraße/Erlenweg in Parkstein ein Verkehrsunfall zwischen einem Bus und einem 8-jährigen Fahrradfahrer, bei dem dieser in tragischer Weise zu Tode kam. −Symbolbild: dpa

Am Montagnachmittagwurde ein Bub (8) auf seinem Rad in Parkstein (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) von einem Bus erfasst. Durch den Aufprall erlitt er tödliche Verletzungen. Am Freitag nannte die Polizei neue Details.



Wie bereits berichtet, ereignete sich am Montag gegen 15.45 Uhr, an der Kreuzung Frühlingstraße/Erlenweg ein Verkehrsunfall zwischen einem Bus und einem 8-jährigen Fahrradfahrer, bei dem dieser in tragischer Weise zu Tode kam. „Mittlerweile konnten die polizeilichen Ermittlungen, die sich insbesondere auch auf die Vernehmung von Zeugen konzentrierten abgeschlossen werden“, teilte die Polizei mit.

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Aus polizeilicher Sicht könne alleine auf Basis der Zeugenvernehmungen keine endgültige Rekonstruktion des Unfallherganges möglich sein. Durch die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. wurde zur Klärung der Unfallursache auch die Zuziehung eines unfallanalytischen Sachverständigen angeordnet, dessen Gutachten mittlerweile ebenfalls vorliegt.

Keine technischen Mängel und beide fuhren in 30er-Zone nicht zu schnell

Aus dem Gutachten geht hervor, dass die am Unfall beteiligten Fahrzeuge keinerlei technischen Mängel aufwiesen und sich sowohl der Busfahrer als auch der junge Fahrradfahrer in der Tempo-30-Zone mit einer grundsätzlich zulässigen Geschwindigkeit bewegten. Die abschließende Beurteilung obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft Weiden, an welche die Ermittlungsakte nunmehr vorgelegt wird.

Die Staatsanwaltschaft muss dann etwa beurteilen, ob unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrssituation im Kreuzungsbereich eine weitere Geschwindigkeitsanpassung der beteiligten Fahrzeuge erforderlich gewesen wäre. Zudem steht die Frage im Raum, inwieweit das Unfallgeschehen für den Busfahrer „in strafrechtlich vorwerfbarer Weise verhinderbar gewesen wäre“, so die Polizei.

− che