In Cham ist die Sieben-Tage-Inzidenz binnen eines Tages sprunghaft angestiegen. Auf die Landkreisbewohner könnte damit demnächst eine entscheidende Einschränkung zukommen.
Wenn die Inzidenz drei Tage in Folge die Marke von 35 überschreitet, tritt im betroffenen Landkreis die 3G-Regel in Kraft. So ist es in der inzwischen 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgeschrieben. Konkret heißt das: Viele Aktivitäten, Veranstaltungen und Dienstleistungen in Innenräumen bleiben Geimpften, Genesenen oder Getesteten und Kindern bis sechs Jahren vorbehalten. Das betrifft unter anderem Kinos,...