Am Montag, 29. November, kontrollierten Mitarbeiter der Mobilitätszentrale des Landkreises Cham mit Unterstützung der Polizeiinspektion Cham und der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen die Einhaltung der 3G-Regeln bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel am Bahnhof in Cham. Bei der Schwerpunktkontrolle wurden Busse und Bahnen überprüft.
Insgesamt wurden 108 Fahrgäste kontrolliert, wovon neun Personen keinen Nachweis vorlegen konnten. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Seit 24. November gilt die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr und damit auch in der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham (VLC). Fahrgäste müssen auf Verlangen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss mindestens einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzeigen. Selbsttests sind nicht gültig. Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler sind von der Nachweispflicht befreit. Es erfolgen laufende Kontrollen durch das Betriebspersonal.