Glaube
Corona-Lockerungen in der Kirche

Die FFP2-Maske ist nicht mehr Pflicht. „3G-Regel“ gilt bei Sondergottesdiensten.

05.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:44 Uhr
In der Kirche ist vorerst das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr notwendig. Es reicht eine medizinische Maske. −Foto: Philipp von Ditfurth/picture alliance/dpa

Seit Donnerstag, 2. September, ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit sind auch einige Lockerungen der Corona-Regeln in der Kirche verbunden, wie Generalvikar Pater Michael Huber in einem Schreiben an die Pfarreien mitteilt.

Laut dringlicher Empfehlung des Generalvikars sollen Werktags-, Sonn-, Feiertags- und Trauergottesdienste – aus praktischen Gründen und um niemanden auszuschließen – weiter unter den bisher geltenden Hygienemaßnahmen, also mit Personenobergrenze, gefeiert werden. Sondergottesdienste, wie zum Beispiel Taufen, Erstkommunionen, Firmungen oder Hochzeiten, können dagegen unter Einhaltung der „3G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) auch ohne Personenobergrenze gefeiert werden. „Hybride Gottesdienstformen“, das heißt Gottesdienste, bei denen in einem Teil der Kirche die „3G-Regelung“ gilt und im anderen nicht, sind ausgeschlossen. Gottesdienste im Freien können ohne Personenobergrenze abgehalten werden. Kontaktdaten müssen dabei bis auf Weiteres nicht erfasst werden.

Die Maskenpflicht in Gottesdiensten richtet sich künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Gottesdienstbesucher müssen also nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend. An Steh- und Sitzplätzen in der Kirche darf die Maske zudem abgenommen werden, solange zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab einer Inzidenz von 100 entfällt. Chöre und Ensembles sollten allerdings nur aus Mitgliedern bestehen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Auch große religiöse Veranstaltungen sind unter Einhaltung eines Infektionsschutzkonzepts wieder möglich. Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 1. Oktober.