Die Neutraublinger Polizei überprüfte am 21. November mehrere Tankstellen sowie einen gastronomischer Betrieb hinsichtlich der Einhaltung gültiger Corona-Vorschriften. In den Tankstellen konnten alle Personen, die sich im Innenbereich der Gastronomie aufhielten, den geforderten Nachweis erbringen.
In Neutraubling wurde ein gastronomischer Betrieb kontrolliert. Im Lokal hielten sich zwei Personen auf, die keinen Impfnachweis vorzeigen konnten. Des Weiteren wird gegen einen Gast wegen einer Urkundenfälschung ermittelt, der vorgezeigte Impfnachweis entsprach nicht den vorgeschriebenen Richtlinien.
Da der Gastwirt kein Hygienekonzept vorzeigen konnte und die 2G-Regelung nicht kontrollierte, muss auch dieser mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen.