Der erste Schnee der Wintersaison hat ein paar Flocken auf die Dächer der Wohnwägen gezuckert. Da bekommen nicht nur die Hartgesottenen Lust auf lauschiges Wintercamping. Aber das geht gerade nicht. Laut der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für dürfen in Bayern Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.