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Die Grundsteuer wird geändert

Zu der Neuerung ab dem Jahr 2025 hat die Stadt Burglengenfeld eine Internetseite eingerichtet. Es gibt auch eine Hotline.

15.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:43 Uhr
Auf Grund- und Hausbesitzer kommt eine zweite Steuererklärung zu. −Foto: Jens Büttner/dpa

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer sowie Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Zu diesen Neuerungen hat die Stadt Burglengenfeld eine eigene Seite auf ihrer Homepage eingerichtet: https://www.burglengenfeld.de/aus-dem-rathaus/grundsteuerreform/.

Die Stadtverwaltung weist Grundstückseigentümer darauf hin, dass derzeit die Phase der Registrierung im Online-Finanzamt Elster zu erledigen ist; erste gedruckte Formulare werden im Bürgerbüro ab Juli 2022 erwartet, lautet eine Meldung der Stadt Burglengenfeld. Rückfragen zur künftigen Höhe der Grundsteuer und zur Grundsteuererklärung können in Burglengenfeld nicht beantwortet werden. Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über das Portal Elster unter der Adresse www.elster.de abgegeben werden. Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat die Bayerische Steuerverwaltung eine Hotline eingerichtet, Tel. (0 89) 30 70 00 77. Diese ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16 Uhr.