Obsternte
Die Mosterei des OGV ist wieder aktiv

Ab 21. August können die Vereinsmitglieder und Gartenfreunde Ihr Obst anliefern. Es herrschen allerdings strenge Regeln.

17.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:15 Uhr
Die Helfer achten beim Abfüllen der Beutel besonders auf die Hygiene. −Foto: Hannah Prantl/Archiv

Die Mosterei des Obst- und Gartenbauvereins Abensberg e.V. nimmt wieder ihren Betrieb auf. Ab Samstag, 21. August, kann dort Obst angeliefert werden, so der Vorstand des OGV. Menge und Termin bittet der Verein unbedingt vorher mit der Hotline des Vereins unter Telefon (0160) 95053873 abzuklären, damit möglichst viele Vereinsmitglieder und Gartenfreunde die Einrichtung des Vereins innerhalb der Erntezeit nutzen können. Am besten ist die Hotline von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr zu erreichen. Bei dem zu mostenden Obst ist auf Sauberkeit und Fäulnisfreiheit zu achten. Zum Abfüllen können Beutel bei der Mosterei erworben werden, die sowohl das Abfüllen als auch den Verzehr des Apfelsafts erleichtern. „Diese Möglichkeit nehmen fast 100 Prozent unserer Mosterei-Nutzer inzwischen in Anspruch“, so der Vorsitzende Josef Weber.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie gelten für die Anlieferung von Obst heuer folgende zusätzliche Regeln: Obst von Personen, die Erkrankungssymptome für Covid-19 haben, oder einen unmittelbaren Kontakt zu Personen hatten, die in den letzten vierzehn Tagen an Covid-19 erkrankt sind, wird nicht angenommen und verarbeitet. Bei der Anlieferung von Obst und bei der Ausgabe des Saftes ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu Dritten einzuhalten. Sowohl bei Anlieferung von Obst, als auch bei der Ausgabe des Saftes ist ein kontaktloser Desinfektionsspender aufgestellt. Dieser ist vor dem Kontakt mit Gegenständen der Mosterei zu nutzen, um die Hände vor einer evtl. Kontaktaufnahme zu desinfizieren. Bei der Anlieferung von Obst und bei der Ausgabe des Saftes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Alle Personen haben ihre postalische Adresse oder die Telefonnummer oder die Mail-Adresse sowie den Impfstatus dem Mostereipersonal gegenüber unaufgefordert bei der Rechnungsbegleichung mitzuteilen, um im Falle einer hoffentlich nicht eintretenden Corona-Infektion sofort die Kontaktdaten für die Gesundheitsbehörde auf Anforderung zur Verfügung stellen zu können.