Der Doppelmord von Büchelkühn ist endgültig abgeschlossen – juristisch zumindest. Wie Pressesprecher Uli Hübner vom Landgericht Amberg mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Landgerichtsurteil vom 19. August 2021 „komplett als unbegründet verworfen“. Für Karlheinz R. bleibt es also bei einer lebenslangen Haftstrafe.
Wie berichtet, hatteKarlheinz R. im Schwandorfer Stadtteil Büchelkühn am 27. Juni 2020seine frühere Lebensgefährtin und ihren neuen Freund durch Messerstiche getötet. Nach einer aufsehenerregenden Flucht mit dem Fahrrad wurde er in Tschechien festgenommen...