In der Zeit vom Montag, 6. September bis Freitag, 10. September besteht, während der allgemeinen Öffnungszeiten, die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Wer dann der Meinung ist, dass das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, kann in dieser Zeit schriftlich oder durch Erklärung einer Niederschrift Einspruch dagegen einlegen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September wurden bereits an alle versandt. Die Beantragung der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen ist bei der Stadtverwaltung Maxhütte-Haidhof, im Wahlamt Zimmer zwei und drei möglich. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sollen hierbei die ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungen und der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, hat dies durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht schriftlich - der Antrag ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden - nachzuweisen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit dem Smartphone oder über das Internet auf der Homepage der Stadt Maxhütte-Haidhof: www.maxhuette-haidhof.de, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Möglichkeit zur Beantragung dieser Unterlagen kann noch bis Freitag, 24. September bis 18 Uhr vorgenommen werden.