Cham/Landkreis
Elterngeld wirkt sich auf die Besteuerung aus

Wird Nachwuchs erwartet, sollten sich die Eltern in spe über ihre künftigen Finanzen und die berufliche Organisation rechtzeitig Gedanken machen.

05.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:57 Uhr
Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. −Foto: Annette Riedl/dpa

Fehlendes Einkommen in den Monaten nach der Geburt wird durch das Elterngeld ausgeglichen. Darauf weist Nicole Janisch von der Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung hin.

Es gibt verschiedene Arten von Elterngeld, die miteinander kombiniert werden können. Tritt der Vater zusätzlich zur Mutter eine Zeit lang beruflich kürzer oder geht ganz in Elternzeit, wird die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung vom Staat mit einem verlängerten Elterngeldbezug belohnt. Wer die optimale Elterngeldstrategie für die eigenen Verhältnisse finden möchte, muss sich gut informieren. Zudem wirkt sich das Elterngeld steuerlich auf das übrige Einkommen aus, obwohl dessen Bezug steuerfrei ist.

Das Elterngeld sorgt dafür, dass in den Monaten nach der Geburt Einkünfte zur Verfügung stehen, wenn beim Job eine Pause eingelegt oder beruflich kürzergetreten wird. Die Flexibilität des Bezugs und der Variantenreichtum machen es möglich, dass frischgebackene Eltern Familie und Beruf in vielen Fällen vereinbaren können. Neben dem Basiselterngeld gibt es seit einigen Jahren das ElterngeldPlus zur Auswahl.

Während das Basiselterngeld in der Regel höher ist, wird das ElterngeldPlus dafür länger ausbezahlt. Die verschiedenen Formen des Elterngelds können für jeden Monat frei miteinander kombiniert werden. Die Eltern können es wahlweise abwechselnd oder gleichzeitig beziehen, was die Bezugsdauer verkürzt.

Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt bei der Elterngeldstelle eingereicht werden, obwohl die Planung möglicherweise schon lange vorher steht. Dies sollte unbedingt innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt erledigt werden, da es nur bis zu drei Monate rückwirkend ausbezahlt wird. Wurde es bereits ausgezahlt, sind Änderungen rückwirkend ausschließlich coronabedingt oder in besonderen Härtefällen möglich.

Der vollständige Beitrag mit allen Tipps findet sich auf https://www.lohi. de/steuertipps/aktuell/article/elternge ld-die-richtige-strategie-und-ihre-folge n.html.