Degerndorf
Enteignung beantragt: Lupburg will Radweglücke schließen

08.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:29 Uhr
Lupburgs Bürgermeister Manfred Hauser vor der Radweglücke zwischen Lupburg und Degerndorf. −Foto: Markus Rath

Der Markt Lupburg versucht weiterhin mit aller Macht, die Radweglücke zwischen Degerndorf und Lupburg zu schließen. Jetzt wurde in der Sitzung des Marktrates am Donnerstagabend die Entwurf- und Genehmigungsplanung einstimmig beschlossen.

Hintergrund: Der Geh- und Radweg zwischen Lupburg und Degerndorf kann seit vielen Jahren nicht fertiggestellt werden, da ein Grunderwerb für das fehlende Teilstück bislang trotz aller Bemühungen erfolglos war.

Deshalb besteht aktuell die Situation, dass der Radweg Richtung Degerndorf kurz vor dem Ortsausgang endet und erst 165 Meter später auf freier Strecke in einer Kurve wieder beginnt. Deshalb müssen Radfahrer und Fußgänger auf das stark befahrene Straßenstück ausweichen, das viele Autofahrer als Zubringer zur Autobahn nutzen. Aus diesem Grund kommt es laut Bürgermeister Manfred Hauser an dieser Stelle immer wieder zu kritischen und äußerst gefährlichen Situationen.

In mehreren vorangegangenen Gemeinderatssitzungen wurde das weitere Vorgehen diskutiert. Es bestand ein Konsens, dass die Bemühungen zum Grunderwerb weiter betrieben werden sollen, um den Lückenschluss des Geh- und Radwegs endlich verwirklichen zu können. Dabei wurde mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 die Kanzlei Labbé & Partner aus München mit der Vertretung der Interessen des Marktes Lupburg beauftragt. Gleichzeitig wurde das Planungsbüro Dotzer mit der Aktualisierung der ursprünglichen Planunterlagen aus dem Jahr 1989 und einer Darstellung von möglichen Alternativtrassen beauftragt.

Verwaltung stellt Antrag auf Besitzeinweisung

Außerdem erstellte die Verwaltung einen Antrag auf Besitzeinweisung. Hier wird landläufig auch von der Enteignung des Grundstückseigentümers gesprochen. „Wir haben uns im Marktgemeinderat aus Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit unserer Bürger deshalb schweren Herzens dafür entschieden, die Enteignung zu beantragen“, sagte Hauser dazu.

Der entsprechende Antrag wurde im Mai 2021 an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Gleichzeitig wurden die vom Büro Dotzer erarbeiteten beiden Trassenalternativen verworfen und an der ursprünglichen Trasse festgehalten.

Für die weitere Bearbeitung des Antrags auf Besitzeinweisung benötigt das Landratsamt nun noch den Beschluss des Gemeinderates, dass der Lückenschluss des Geh- und Radwegs im Falle einer Entscheidung zugunsten des Marktes auch tatsächlich wie geplant gebaut wird, was am Donnerstagabend hiermit nachgeholt wurde. Kosten würde der Ausbau demnach 72 000 Euro.

Ist für Terrassenüberdachungen ein Antrag nötig?

Neben der Radwegplanung fasste der Marktrat noch einen Grundsatzbeschluss darüber, wie künftig mit genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachungen umgegangen werden soll. Bisher wurde das nicht einheitlich gehandhabt.

Laut Verwaltung werden zum Teil Bauanträge gestellt, zum Teil werden die Überdachungen aber einfach ohne baurechtliche Anzeige beziehungsweise Baugenehmigung gebaut, weil die Bauwerber annehmen, das Vorhaben wäre verfahrens- und genehmigungsfrei.

Die Rechtslage legt aber fest, dass nur Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu drei Meter ohne Antrag errichtet werden dürfen.

Andernfalls muss ein Bauantrag gestellt werden. Der Gemeinde obliegt dann die Entscheidung, das Vorhaben im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln oder zu erklären, dass ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt erfolgen muss.

Lupburger Marktrat soll entscheiden

Daher legte der Lupburger Marktrat fest, dass Anträge auf Terrassenüberdachungen im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann, ob eine Genehmigungsfreistellung erteilt wird oder der Antrag zur Entscheidung an das Landratsamt Neumarkt verwiesen wird.

Bei Anträgen, die nicht innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen, muss der Bauantrag weiterhin dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.