Energiewende
Erneuerbare Energien werden gefördert

Das Landratsamt Cham informiert über Programme und Antragstellung.

22.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:27 Uhr
Wer den Ölkessel durch z. B. eine moderne Pelletheizung ersetzt, kann bis zu 45 Prozent Fördermittel erhalten. −Foto: AdobeStock/tchara - stock.adobe.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet viele Ansätze hinsichtlich einer nachhaltigen Energienutzung. Auf Basis dieses Förderprogramms besteht die Möglichkeit, für alle förderfähigen Vorhaben entweder einen reinen Investitionszuschuss oder einen Tilgungszuschuss im Zuge einer Kreditfinanzierung zu beantragen. Das Landratsamt informiert:

„Sind die technischen Förderbedingungen erfüllt, können bei einer Sanierung sämtliche Teile der Gebäudehülle bezuschusst werden. Dies sind Fenster, Außentüren, Tore, die Dämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken.

Wer seine Heizung sanieren möchte und dabei auf Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelverbrennung umsteigt, kann 35 Prozent Fördermittel erhalten. Ebenso gilt dies für den Einbau von Wärmepumpen. Wer dabei noch einen ausgedienten Ölkessel entsorgt, erhält nochmals zehn Prozent obendrauf.

Aber auch Solarthermieanlagen werden mit 30 Prozent bezuschusst. Förderfähig sind dazu gleichermaßen die Kosten für „notwendige Umfeldmaßnahmen“. Dazu zählen z. B. Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper, der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen. Selbst der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann finanziell unterstützt werden, ebenso eine Heizungsoptimierung.

Im Neubau wird die Heizung nicht mehr extra bezuschusst, kann aber in die Gesamtförderung mit einbezogen werden. Hier sind je nach Effizienzhausklasse unterschiedliche Fördersätze möglich, bis zu 25 Prozent und maximal 37 500 Euro pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden liegt der Zuschuss bei maximal 20 Prozent.

Bei allen Förderprodukten – außer Heizungserneuerung – ist immer ein zugelassener Energieberater mit einzubeziehen. Nur mit dessen technischer Projektbeschreibung (TPB) kann ein Online-Antrag gestellt werden. Die Beratungskosten können in Verbindung mit einer förderfähigen Maßnahme zu 50 Prozent vergütet werden. Eine Liste der sogenannten Energie-Effizienz-Experten kann beim Zukunftsbüro abgefragt werden.

Sehr wichtig bei allen Förderprogrammen ist die Vorgehensweise bei der Antragstellung. Bei der Sanierung der Gebäudehülle oder beim Neubau muss im ersten Schritt ein Energieberater hinzugezogen werden. Bei der Heizungserneuerung braucht es anfangs ein Angebot, aus dem einige Daten für den Online-Förderantrag zu übernehmen sind. Bitte beachten: Wenn der Auftrag schon erteilt worden ist oder gar die Arbeiten bereits begonnen haben, ist keine Förderung mehr möglich!“

Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und erneuerbaren Energien bietet das Zukunftsbüro der Kreiswerke Cham, Tel. (0 99 71) 78-568.