Der Entwurf zur Erneuerung der Teublitzer Straße in Maxhütte-Haidhof wurde kürzlich im Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt. Der Gefahrenbereich Bahnunterführung soll entschärft werden, mögliche Zuschüsse sind an mehrere Bedingungen gekoppelt.
Die Grundzüge der Planung legt, wie Reiner Roith vom Büro Derori in Regenstauf sagte, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fest. Damit ein hälftiger Zuschuss fließen kann, müsse die Straße auf den 759 Metern Ausbaulänge eine Mindestbreite von sechs Metern, Gehweg von 1,80 Metern aufweisen. Eine Ausnahme habe man im Steilbereich...