Planbarkeit ist in der Wirtschaft ein hohes Gut. Dass in der Corona-Pandemie vieles nicht planbar war und sich die Erkenntnisse immer wieder erweiterten und damit manchmal auch änderten, liegt in der Natur der Sache. Doch die jüngste Veränderung in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung kam mal wieder aus heiterem Himmel, mehr oder weniger über Nacht. Und die Bestimmungen haben es in sich. Im Detail ist nicht sofort verständlich, wie etwa die Regeln für die Tests von ungeimpften Bedienungen genau lauten. Wirten würde in diesen Tagen eine juristische Grundausbildung nützen. Nicht jeder...