Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Landkreis Cham hat sich wegen Betrugs vor dem Chamer Amtsgericht verantworten müssen. Da sie die Geldbuße nicht bezahlte, flatterte ihr nun ein Strafbefehl ins Haus.
Es sind meistens keine spektakulären Fälle, die vor der Strafkammer landen, und doch spiegeln sie oft tragische Lebensläufe mit harten Brüchen oder Ignoranz der Täter wider. Trotzdem versuchen Staatsanwaltschaft und Richter in der Regel, den Verurteilten eine weitere Chance zu geben, ihr Leben auf eine den Gesetzen konforme Linie zu bringen.