Gutachten angefordert
Freistaat Bayern lässt Lauterbachs Krankenhausreform überprüfen

12.03.2023 | Stand 12.03.2023, 8:26 Uhr
Klaus Holetschek (CSU, l-r), Gesundheitsminister von Bayern, will zusammen mit zwei anderen Bundesländern die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, re.) geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. −Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.



Die Länder wollen wissen, ob durch die von BundesgesundheitsministerKarl Lauterbach (SPD) angestrebte Reformzu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. „Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.

− dpa