Verkehr
Fußgänger haben keinen Vorrang

Die Polizei Neunburg informiert über den Unterschied zwischen „Überquerungshilfen“ für Fußgänger und „Fußgängerüberwegen“.

16.08.2015 | Stand 16.09.2023, 7:01 Uhr
Die neue Überquerungshilfe für Fußgänger an der Konrad-Adenauer-Straße −Foto: ggo

Aus gegebenem Anlass informiert die Polizei, dass die Überquerungshilfe tatsächlich nur eine Hilfe für Fußgänger ist. Diese müssen warten, wenn Autos kommen. Bei Überquerungshilfen haben die Fußgänger keinen Vorrang, sondern müssen Kraftfahrzeuge passieren lassen. Die Autofahrer können jedoch anhalten, um die Fußgänger über die Straße zu lassen. Eine solche Überquerungshilfe ist nicht mit einem „Fußgängerüberweg“ (mit Zebrastreifen und dem entsprechenden blauen Hinweisschild) zu verwechseln. Eine Überquerungshilfe befindet sich seit Jahren an der Amberger Straße (hier allerdings mit Zebrastreifen) und neuerdings auf der Konrad-Adenauer-Straße. „Der Vorteil der neu errichteten Überquerungshilfe besteht darin, dass die Fußgänger jeweils nur auf einen Fahrverkehr aus einer Richtung achten müssen. Beim Betreten der Fahrbahn zunächst die linke Seite und ab der Straßenmitte, also ab der Überquerungshilfe, die rechten Fahrbahnseite. Gerade ältere Menschen können in der Fahrbahnmitte auf der Insel durchschnaufen und brauchen die Fahrbahn nicht auf einem Stück überschreiten. Das gefährliche Überqueren der Dorrerstraße, so wie es bislang der Fall war, sollte künftig im eigenen Interesse vermieden werden, zumal die Fahrbahn jetzt aufgeweitet und der Weg länger wurde“ teilt POK Hans Keilhammer von der Neunburger Polizeiinspektion auf Anfrage der MZ mit.(gke)