Berching-Dietfurt
Gefährliche Zeit für Rehkitze: Jägerverein bittet um Rücksicht

16.05.2023 | Stand 15.09.2023, 0:00 Uhr
„Findet ein Spaziergänger ein Rehkitz, darf er es nicht anfassen“, sagt Jägerin Susanne Brom aus Weidenwang. −Foto: Susanne Brom

Jedes Jahr im Frühjahr, wenn die Kinderstuben der Wildtiere sich füllen, beobachtet Jägerin Susanne Brom aus Weidenwang etwas Besorgniserregendes, wie sie in einer Pressemeldung des Jägervereins mitteilt.

„Unwissende Spaziergänger nehmen junge Wildtiere mit, weil sie der Meinung sind, die Tiere wären hilflos und verlassen“, sagt Susanne Brom, die Öffentlichkeitsbeauftragte des Jägervereins Berching-Dietfurt. Das sei allerdings in den seltensten Fällen so. „Rehmütter legen ihre Kitze in den Wiesen ab, um sie vor Fressfeinden zu schützen“, teilt Brom mit.

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Sie seien immer in der Nähe und kommen regelmäßig, um ihren Nachwuchs zu säugen. „Findet ein Spaziergänger so ein abgelegtes Rehkitz, darf er es unter keinen Umständen anfassen“, sagt Brom. Instinktiv ducke es sich und zeige keinerlei Fluchtreflex. Werde es von Menschen berührt, nehme es die Mutter später nicht mehr an. „Und das ist das Todesurteil für das junge Reh.“

Sollte tatsächlich einmal ein Jungtier verletzt sein, sei es sinnvoll, sich an den zuständigen Jagdpächter zu wenden, rät Brom. Verwaiste Wildtiere aufzuziehen, sei keine leichte Aufgabe. Es müsse sichergestellt werden, dass das Tier später artgerecht leben könne. „Keinesfalls darf man ein Wildtier, das gilt für Frischlinge, Junghasen ebenso wie für Rehkitze, einfach so mit nach Hause nehmen“, betont Brom. Das sei laut Strafgesetzbuch Wilderei.

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Zudem appelliert die Jägerin aus Weidenwang, Hunde anzuleinen – besonders während der Brut- und Setzzeit von April bis Juni. „Selbst wenn ein Hund einen wenig ausgeprägten Jagdinstinkt hat und nur spielen will – für ein Rehkitz oder einen jungen Feldhasen geht das in den meisten Fällen nicht gut aus“, sagt Brom, die in diesem Zusammenhang auch auf das Betretungsverbot von Wiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen während der Nutzzeit hinweist. Laut Artikel30 des Naturschutzgesetzes dürfen diese Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gelte die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

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Auch zum Zeitpunkt der Wiesenmahd drohe Jungwild, besonders Rehkitzen, Gefahr. In den meisten Fälle funktioniere die Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern gut, sagt Brom. Zusammen mit ehrenamtlichen Helfern können mittels Wärmebilddrohnen und durch Absuchen der Wiesen Tiere vor dem sicheren Mähtod gerettet werden.

Werden etwa Rehkitze in solchen Wiesen gefunden, bevor gemäht wird, werden sie mit Einweghandschuhen solange in in vorbereitete Boxen gelegt, bis die Gefahr gebannt sei. Die Handschuhe seien notwendig, damit die Tiere keinen menschlichen Geruch annehmen. Es sei ebenfalls wichtig, dass Spaziergänger, die solche Boxen entdecken, unter keinen Umständen eigenmächtig handeln, sagt Brom.