Kommune
Gemeinderat hebt die Hundesteuer an

Wer seinen Vierbeiner verspätet und gar nicht anmeldet, muss Bußgeld bezahlen. Gemeinderat bewilligte zahlreiche Bauprojekte.

14.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:37 Uhr
Die Spülbohrung am Rittsteig-Hanger ist inzwischen abgeschlossen. −Foto: Helga Brandl

Eine rege Bauwilligkeit spiegelte der Eingang von elf digitalen Bauanträgen wider, die es in der Marktratssitzung zu behandeln galt.

Jeweils eine klare Zustimmung erteilte das Gremium dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Wohngebiet „Am Klapfenbach“, dem Bau eines Hackschnitzellagers und einer Hackschnitzelheizung in Unterkaltenhof, dem Abbruch einer Maschinenhalle und Neubau einer Maschinenhalle in Grauhof, dem Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleitergebäudes mit Doppelgarage in Atzlern, dem Neubau eines Lagerschuppens auf der Tradt, dem Neubau eines Lagerschuppens für Forstgeräte in Spandlberg, dem Anbau eines Carports/Balkons an ein Wohnhaus in Jägershof, dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage „Am Klapfenbach“, dem Anbau eines Lagergebäudes an die Garage in Neukirchen b. Hl. Blut und dem Abbruch des Wohngebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Lamberg.

In Sachen Voranfrage für den Ersatzneubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage bei Spandlberg votierten die Markträte mit sechs Ja- und zehn Neinstimmen.

Dem Erlass einer Hundesteuersatzung stimmte das Gremium zu. Neukirchen erhebt die Hundesteuer (anzumelden sind Hunde ab dem 4. Monat) gemäß der geltenden Hundesteuersatzung von 1981, die zuletzt vor 20 Jahren geändert wurde. In eine neu zu erlassende Satzung wird die Erhöhung der Steuersätze eingearbeitet. Für den ersten Hund beträgt diese künftig 40 Euro (bisher 15 Euro), für den 2. und jeden weiteren Hund 60 Euro. Für Kampfhunde ist ein Steuersatz von 250 Euro (500 Euro für jeden weiteren) vorgesehen. Eine um die Hälfte ermäßigte Steuer gilt für Einöden, dessen Wohngebäude mehr als 300 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Die Ermäßigung für Weiler entfällt. Es werden Bußgelder von 100 Euro je angefangenem Jahr bei verspäteter oder Nicht-Anmeldung verhängt. Mit den genannten Änderungen verdreifachen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer von rund 4400 Euro. Hintergrund der Erhöhung ist der deutlich gestiegene Aufwand, da zwischenzeitlich mehr als 20 Hundetoiletten im Gemeindegebiet errichtet wurden, die zwei Mal wöchentlich geleert werden.

Unisono stimmten die Markträte für den Erlass einer Kurbeitragssatzung, zumal Neukirchen den Kurbeitrag gemäß der geltenden Satzung von 1991 erhebt, die 2011 zuletzt geändert worden war. Die Höhe lag bisher ganzjährig bei 1 Euro für Erwachsene.

In Anlehnung an das vom Bayerischen Gemeindetag nach der Rechtsprechung angepasste Satzungsmuster gilt nach Vorschlag des Tourismusausschusses nachstehende Änderung: Mit Inkrafttreten der neuen Satzung zum 1. Januar 2023 (ein Jahr Vorlauf) soll der Kurbeitrag in der Winterjahreszeit vom 1.11. bis 31.3. bei 1 Euro bleiben, während in den Sommermonaten vom 1.4. bis 31.10. der Beitrag pro Aufenthaltstag wegen diverser Vergünstigungen auf 2 Euro steigt. Kurbeitragsfrei sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit Begleitperson.

Für jede Zweitwohnung wird jährlich ein pauschaler Kurbeitrag von 60 Euro erhoben. (kbr)