Die Nachricht des Verwaltungsgerichts schlägt am Freitag ein: Die Justiz hebt das flächendeckende Alkoholverbot auf. Die Anordnung der Stadt Regensburg sei nicht von der Rechtsgrundlage gedeckt, so die Richter. Sie geben einem Eilantrag von zwei Bürgern statt. Das hat weitreichende Folgen, und zwar bereits für das Wochenende.
Regensburg hatteein pauschales weiträumiges Alkoholverboterlassen. Der Tabu-Bereich erstreckt sich drei Kilometer entlang der Donau in West-Ost-Richtung und zwei Kilometer an der Nord-Süd-Linie. Den Richtern geht das zu weit. Eine Behörde könne zwar, um Bürger vor...