Justiz
Gericht rollt tragischen Unfall auf

Eine junge Frau verschuldete im Mai 2014 den Tod eines 16-Jährigen. Das Geschehen ging auch an ihr nicht spurlos vorüber.

09.03.2016 | Stand 16.09.2023, 6:54 Uhr
Agnes Feuerer
Das Motorrad prallte bei dem Unfall direkt in die Seite des VW der Unfallverursacherin. Sie wurde vom Gericht schuldig gesprochen. −Foto: Gohlke/Archiv

Ein tragischerVerkehrsunfall ereignete sich am 6. Mai 2014 in der Nähe von Prackendorfbei Neunburg. Eine damals 19 Jahre alte Autofahrerin aus dem östlichen Landkreis übersah beim Einbiegen in eine vorfahrtsberechtigte Straße einen 16-jährigen Mann mit seinem Motorrad. Der Jugendliche starb bei dem Unfall. Die Unfallverursacherin wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Um den Aufprall zu verhindern, leitete der Motorradfahrer damals noch eine Vollbremsung ein, konnte aber den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Er wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Sein damals ebenfalls 16 Jahre alter Beifahrer wurde schwer verletzt.

Die Unfallverursacherin leidet stark unter dem Geschehen

Am Montag, 7. März, musste sich die junge Frau vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Schwandorf hierfür verantworten. Der Vorsitzende Richter Johann Peter Weiß leitete die Verhandlung sehr umsichtig und einfühlsam, da die junge Frau sichtlich psychisch angeschlagen war. Sie sagte aus, dass sie in die vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollte und ein Auto, das aus der gleichen Richtung kam wie das Krad, noch vorbeigelassen hatte. Sie sei dann aus der untergeordneten Straße herausgefahren und dann habe es auch schon gekracht. Sie habe das Motorrad überhaupt nicht gesehen. Es tue ihr unendlich leid, was da geschehen sei.

Als Zeuge war der Sozius des 16-jährigen Unfallopfers geladen. Er konnte zum Unfallhergang aber keine Angaben machen, da er sich nicht daran erinnern könne. Auf Nachfrage des Richters gab er an, dass sich die Unfallfahrerin bei ihm entschuldigt habe. Er musste, wegen der Schwere der Verletzungen, gut zwei Wochen in unterschiedlichen Kliniken behandelt werden und leidet heute noch unter den Unfallfolgen. Der ebenfalls als Zeuge geladene Sachverständige kam nach ausführlichen Auswertungen des Unfallhergangs zum Schluss, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die junge Frau nicht in die Straße eingefahren wäre.

Der 16-Jährige konnte den Zusammenprall nicht verhindern

Der Motorradfahrer seinerseits konnte den Aufprall nicht vermeiden, denn obwohl er nur mit etwa 60 Stundenkilometern unterwegs war, konnte er sein Zweirad, wegen der geringen Entfernung zum Auto nicht mehr zum stehen bringen. Hier unterbrach Richter Weiß die Verhandlung kurz, da die Angeklagte doch sehr mitgenommen wirkte.

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe kam zur Einschätzung, dass die junge Dame auch damals schon sehr erwachsen gewesen sei und deshalb das Jugendrecht nicht mehr angewandt werden könne. Zudem habe die Angeklagte ihr gegenüber erzählt, dass sie nach dem Unfall viele Anfeindungen erfahren habe und es oft ein regelrechtes Spießrutenlaufen gegeben habe. Sie sei auch lange Zeit in psychologischer Behandlung gewesen und die psychische Belastung sei immer noch deutlich erkennbar.

Die Angeklagte gab auf Nachfrage des Richters an, dass es ein Telefonat mit der Mutter des Getöteten gegeben habe, um sich zu entschuldigen. Bei seinem abschließenden Plädoyer sagte der Staatsanwalt, dass sich der Tatvorwurf in vollem Umfang bestätigt habe. Zu den Gunsten der Unfallverursacherin sei aber zu werten, dass sie ein von Reue geprägtes Geständnis abgelegt habe und sie selber sehr unter dem Geschehen leide. Auch das Schöffengericht kam zur selben Einschätzung. Da die junge Dame nicht vorbestraft ist, erhielt sie eine Geldstrafe.

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