Marktrat
Gewerke werden ausgeschrieben

Trotz steigender Baupreise soll die Schulsanierung in Angriff genommen werden.

25.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:24 Uhr
Heike Regnet
Die Schule nach Abschluss der Sanierung −Foto: Berschneider

Die geplante Schulsanierung war ein Thema der Marktratssitzung. Bürgermeister Michael Langner erläuterte, dass derzeit die Preise am Bau steigen. So stelle sich die Frage, ob die Ausschreibung der Gewerke verschoben werden soll. In der Diskussion signalisierten die Räte, dass diese auf den Weg gebracht werden soll.

Abgeschlossen wurde ein neuer Gaskonzessionsvertrag, da der Bestehende 2023 ausläuft. Einstimmig wurde der Vertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH für weitere 20 Jahre geschlossen. Bei notwendiger Verlegung von Gasleitungen gehen 80 Prozent der Folgekosten zu Lasten des Konzessionsnehmers, bisher waren die Kosten 50:50 aufgeteilt.

Richtlinien wurden mit Blick auf die Bundestagswahl zur Wahlwerbung in der Gemeinde aufgestellt, da die Plakatierung in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt hatte. Beschlossen wurde, dass vor der Durchführung von Plakatierungen zur Wahl eine schriftliche Anzeige unter Benennung einer verantwortlichen Person erforderlich ist. Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden, ohne die Sicherheit des Verkehrs zu beeinträchtigen. An Verkehrszeichen und -einrichtungen, die Vorfahrt oder Höchstgeschwindigkeiten angeben, darf keine Wahlwerbung angebracht werden, auch nicht an Fußgängerüberwegen. Die Plakate müssen im Bereich von Geh- und Radwegen in mindestens 2,20 Meter Höhe hängen. Großplakate müssen einen Mindestabstand von drei Metern zum Fahrbahnrand einhalten, die übrigen Plakate von einem Meter. Regelmäßig ist die Standsicherheit zu prüfen, anfallender Abfall muss entsorgt werden. Jede Partei/Gruppierung darf 20 Plakate bzw. Plakatständer im Format DIN A0, zudem fünf Großflächenwerbungen im Format 3,60 mal 2,90 Meter anbringen. Die Standorte werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Die Plakatierung darf frühestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgen, der Abbau muss spätestens eine Woche nach der Wahl vollzogen sein. Auch Veranstaltungshinweise, Informationen oder Aktionsaufrufe fallen unter Wahlwerbung. Gebühren fallen nicht an.

Geändert wurde die Verordnung zur Reinigung öffentlicher Straßen. Die bestehende Satzung wurde an die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages angepasst. Unter anderem muss die Straße künftig bei Bedarf, mindestens aber einmal pro Monat, im Herbst einmal pro Woche gereinigt werden. Zum Projekt Mini-Landkreis Neumarkt informierte Langner, dass die Crowdfunding-Spendenplattform startete. Pyrbaum wird den Mini-Landkreis im Rahmen des Ferienprogramms besuchen. Angeboten wird ein kostenloses Online-Seminar „Rechtliches rund um die Jahreshauptversammlung unter besonderer Berücksichtigung von Corona-Zeiten“. Termin ist am 4. Mai von 19 bis 21 Uhr, Veranstalter ist das Jugendbüro, der Markt Pyrbaum mit der Hanns-Seidel-Stiftung. Anmeldungen sind bei Jochen Hirschmann im Rathaus möglich. (nrt)