Sitzung
Grünes Licht für Bauvorhaben

Bauvorhaben und Ratsinformationssystem wurden befürwortet. Der Gemeinderat Arrach nahm seine Arbeit im neuen Jahr auf.

06.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:15 Uhr
Regina Pfeffer
Eine Baulücke geschlossen wurde mit der Bebauung des Wohnhauses mit Garage am Kirchenbuckel in Haibühl. −Foto: Regina Pfeffer/Regina Pfeffer

Zur ersten Sitzung im neuen Jahr traf sich der Arracher Gemeinderat in der Schulturnhalle. Bürgermeister Gerhard Mühlbauer konnte neben zehn Ratsmitgliedern auch acht interessierte Bürger begrüßen.

Schnell abgehandelt waren die vier eingereichten Baugesuche, die Protokollführer Michael Weiß vorstellte. Das einstimmige Einvernehmen erteilt wurde dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses (12x10,5 Meter) mit Garage (9x7,5 Meter) in Auhof 3 in Ottenzell. Ohne Gegenstimme erfolgte der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Osserstraße 48 in Arrach. Hier handle es sich um einen veralteten Bebauungsplan („Alt-Arrach“) mit vielen Festsetzungen, die heutzutage nicht mehr benötigt werden. Somit erfolgte die Befreiung hinsichtlich der Errichtung außerhalb der Baugrenze, Dachneigung, begrüntes Flachdach, Firstrichtung, Kniestockhöhe und Dachgaube.

Stattgegeben wurde auch dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Rathausstraße 5 in Haibühl, der hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, Baukörperproportionen, Firstrichtung, Dachneigung, Dachüberstand und Dacheindeckung und Fassadengestaltung des Wohnhauses und Nebengebäudes abwich. Der Antrag auf Errichtung eines Gewächshauses und Hühnerstalls mit Einzäunung in der Ahornstraße in Arrach wurde ebenfalls befürwortet. Die beiden Gebäude wurden bereits errichtet und mussten nachträglich genehmigt werden. Die letztendliche Befürwortung liegt beim Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Cham (das Grundstück befindet sich im HQ extrem und vollständig innerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Kleßbaches).

Aus Sicht der Gemeinde Arrach bestanden keine Einwendungen gegen den Erlass der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung „Osserstraße“ des Marktes Lam (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

Die Gemeinde Arrach beabsichtigt im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung demnächst ein Ratsinformationssystem einzuführen. Damit sind dann auch Ladungen zu den Gemeinderatssitzungen in elektronischer Form möglich. Die bisherige Ladefrist von sieben Tagen wird deswegen auf fünf Tage verkürzt. Zur Kompensation der verkürzten Ladefrist werden die Sitzungstermine künftig bereits für das ganze Jahr im voraus geplant und den Räten bekanntgegeben. Wer die Ladungen trotzdem schriftlich will, dem werden sie per Post zugesandt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Den Tagesordnungspunkt Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 behandelte 2. Bürgermeister Hans Sperl. Die diesbezüglichen Unterlagen hatten die Gemeinderäte bereits mit der Ladung erhalten. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dominik Meindl, ging in seinen Ausführungen auf Punkte wie Kreditaufnahme (2019 erfolgte keine Kreditaufnahme), Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze korrekt angewendet), Kassenkredite (Höchstbetrag nicht überschritten), Haushaltsplan, Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (Mindestbetrag wurde erreicht), allgemeine Rücklagen (erforderlicher Mindestbeitrag wurde deutlich erreicht) sowie Lesbarkeit von Rechnungen und Kassenbons (seit 2019 wegen besserer Lesbarkeit digital archiviert) genauer ein.

Die Jahresrechnung 2019 gilt somit als örtlich geprüft und in den Feststellungen bereinigt. Bürgermeister und Verwaltung wurden entlastet.