Landwirtschaft
Hofübergabe schafft Probleme

Beim Seminar des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Kelheim. wurde erläutert, wie es reibungslos geht.

30.01.2016 | Stand 16.09.2023, 6:49 Uhr
Die Referenten des Seminars zur Hofübergabe −Foto: BBV

Der Bayerische Bauernverband, Kreisverband Kelheim, lud seine Mitglieder zu einem ganztägigen Hofübergabeseminar ein. Viele interessierte Landwirte mit ihren Ehefrauen und zukünftigen Hofübernehmern fanden sich in der Gaststätte Röhrl in Pullach ein.

Die Hofübergabe ist ein zentrales Ereignis im Betriebsleben bäuerlicher Familien. Der landwirtschaftliche Betrieb wird hierbei von einer Generation auf die nächste übergeben. Die Übergabe erfolgt stets über einen notariell erstellten Übergabevertrag. Die Gestaltung des Vertrages will gut überlegt sein, da dieser das künftige Zusammenleben der Generationen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb regeln soll. Dabei muss neben sorgfältig gestalteten Gegenleistungen der Hofübernehmer an die Hofübergeber, wie Wohnrecht und Übernahme von Wart- und Pflegeleistungen, auch darauf geachtet werden, steuerliche Fallstricke bei der Übergabe zu vermeiden.

Bei der Veranstaltung in Pullach konnten die anwesenden zukünftigen Hofübergeber und -übernehmer viele interessante Details über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Hofübergabevertrages von Matthias Bierhenke, Notar im Notariat Abensberg erfahren. Der Referent wies die Anwesenden auch auf erbrechtliche Aspekte der Übergabe in Hinsicht auf weichende Erben hin, also diejenigen Kinder, an welche der Hof nicht übergeben werden soll.

Nach dem Mittagessen klärte Georg Pfaffinger, Versicherungsfachmann des BBV, darüber auf, welche notwendigen Umstellungen bei betrieblichen Versicherungen im Zuge der Betriebsübergabe getroffen werden müssen. Außerdem zeigte er den Anwesenden Möglichkeiten zur Alterssicherung neben der Rente auf.

Im Anschluss daran referierte Alois Schweiger, Geschäftsführer der BBV-Kreisgeschäftsstelle, über die steuerlichen Auswirkungen einer Hofübergabe. Dabei wies er insbesondere auf relevante Aspekte der Einkommens- und Schenkungssteuer hin.