Gesetz
Ist die Biotonne Pflicht oder nicht?

Seit 1. Januar gilt nun europaweit: der Biomüll darf nicht mehr in den Restmüll. Das gilt auch für den Landkreis Kelheim.

11.01.2015 | Stand 16.09.2023, 7:05 Uhr
Seit dem 1. Oktober 1993 ist die Biotonne im Landkreis Kelheim verfügbar – Biomülltrennung ist seit dem 1. Januar 2015 Pflicht. −Foto: Archiv

Seit dem 1. Januar wird der Müll in den Haushalten des Landkreises Kelheim in eine zusätzliche Fraktion unterteilt – so schreibt es das europaweite Kreislaufschutzgesetz vor, das seit eben jenem Datum verbindlich in Kraft getreten ist. Jetzt müssen Bioabfälle gesondert getrennt und entsorgt werden. Für einige Haushalte dürfte das die Anschaffung einer braunen Biotonne bedeuten – denn wer wie bisher die Reste der Paprika, die Bananenschale oder Brotreste in die Restmülltonne wirft, der muss sich nicht nur umgewöhnen, sondern zudem mit einer Strafe rechnen.

40 Prozent haben die braune Tonne

Im Landkreis Kelheim ist die braune Biotonne längst eingeführt – bereits seit dem 1. Oktober 1993 ist sie erhältlich. 16 500 Tonnen sind, Stand 1. Januar, mittlerweile im Landkreis im Einsatz. Das bedeutet eine Abdeckung von knapp 40 Prozent“, sagt Heinz Pirthauer, Sachgebietsleiter Abfallentsorgung am Landratsamt. Er rechnet, trotz der gesetzlichen Verpflichtung, nicht mit einem sprunghaften Anstieg: „Der ist im Vorfeld des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgeblieben und wird nun auch nicht rasant zunehmen.“ Die Zunahme an braunen Tonnen sei stetig, alleine von 2011 an stieg die Anzahl im Landkreis von 13 500 auf nun 16 500, also um 1000 Tonnen im Schnitt pro Jahr. „Im Landkreis hat sich das durch die Regelung nicht groß etwas verändert“, sagt Pirthauer. „Bio-Abfälle landen entweder in der braunen Tonne oder auf dem eigenen Komposthaufen.“

Anders gehandhabt wird nun allerdings die Überprüfung beziehungsweise Bestrafung bei Zuwiderhandlung. War es bisher gesetzlich noch zulässig, Bio-Abfälle im Restmüll zu entsorgen, ist das nun verboten. „Wir haben die Bürger per Rundschreiben und auch auf unserer Homepage über die rechtlichen Vorgaben informiert und sind mit ihrem Verhalten auch durchaus zufrieden. Der Müll landet meist dort, wo er landen soll und Grüngut wird in den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben – wir sehen deshalb keine Verpflichtung zu steten Kontrollen. Stichproben gibt es aber natürlich fortlaufend“, sagt Pirthauer.

Es lasse sich nie komplett vermeiden, dass Bio-Abfälle auch mal im Restmüll landen, „dann bekommen die betreffenden Personen aber ein Anschreiben von uns“, sagt Pirthauer. „Das ist quasi eine Abmahnung oder besser gesagt Aufklärung. Jeder darf mal einen Fehler machen – aber nicht zweimal. Bei einem zweiten Verstoß begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, die zur Anzeige gebracht wird. Das kommt vor – aber nicht allzu oft.“

Entgelt bereits in Gebühr enthalten

Preislich stellt die Biotonne keinen Mehraufwand dar – der Betrag ist bereits mit den bisherigen Kosten der Müllbeseitigung abgegolten. Eigenkompostierer bekommen hingegen gewisse Sonderrechte zugesprochen: Ihnen wird zum einen ein Rabatt von zehn Prozent auf die Müllentsorgungsgebühren gewährt und zum anderen dürfen sie Knochen, Fleisch- und Fischabfälle weiterhin in der Restmülltonne entsorgen. Das könnte sich aber mit einer Gesetzesnovellierung durchaus ändern, sagt Pirthauer: „Eine Alternative könnten dann Container an den Wertstoffhöfen werden, in denen diese Abfälle entsorgt werden.“ Eigenkompostierer müssen dies allerdings schriftlich beim Landratsamt einreichen.

Grundsätzlich rechnet der Sachgebietsleiter mit einem Anstieg der Biotonnen-Abdeckung im Landkreis von bis zu höchstens 60 Prozent: „Weil wir doch stark ländlich geprägt sind – und weil viele Bürger den Aufwand eines eigenen Komposthaufens nicht mehr stemmen möchten. Und da die Kosten überschaubar sind – bei einer 80 Liter-Restmülltonne beträgt die Ermäßigung gerade mal einen Euro pro Monat – steigen einige um oder werden dies wohl noch tun.“

Grundsätzlich seien zudem auch Müllgemeinschaften zulässig, also die Entsorgung jeglichen Mülls in den entsprechenden Tonnen des Nachbarn – „nur unter vorheriger Absprache natürlich“, sagt Pirthauer. „Gesetzlich ist geregelt, dass der Müll am Grundstück zu entsorgen ist. Nachbarn können sich also gerne auch eine Biotonne oder einen Komposthaufen teilen.“